Die allgemeine Lehre vom Gute
Alle Dinge stehen unter dem Gesetz von Ursache und Wirkung. Dieser große Grundsatz kennt keine Ausnahme, und wir würden im Reich der Erfahrung vergebens nach einem gegenteiligen Beispiel suchen. Der menschliche Fortschritt hat keineswegs die Tendenz, ihn in Zweifel zu ziehen, sondern vielmehr die Wirkung, ihn zu bestätigen und die Kenntnis vom Umfang seiner Gültigkeit stets weiter auszudehnen. Seine fortdauernde und wachsende Anerkennung ist daher eng mit dem menschlichen Fortschritt verknüpft.
Auch die eigene Person und jeder ihrer Zustände sind Glieder in diesem großen allgemeinen Gefüge von Beziehungen. Es ist unmöglich, sich einen Übergang der eigenen Person von einem Zustand in einen anderen anders denn als einen dem Kausalgesetz unterworfenen vorzustellen. Geht man daher von einem Zustand des Bedürfnisses in einen Zustand über, in dem das Bedürfnis befriedigt ist, so müssen zureichende Ursachen für diese Veränderung vorhanden sein. Es müssen entweder Kräfte im eigenen Organismus wirksam sein, die den gestörten Zustand beheben, oder es müssen äußere, auf ihn einwirkende Dinge vorhanden sein, die ihrer Natur nach imstande sind, jenen Zustand hervorzubringen, den wir die Befriedigung unserer Bedürfnisse nennen.
Dinge, die in einen ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht werden können, bezeichnen wir als nützliche Dinge.3 Wenn wir jedoch sowohl diesen ursächlichen Zusammenhang erkennen als auch die Macht besitzen, die nützlichen Dinge tatsächlich auf die Befriedigung unserer Bedürfnisse zu lenken, so nennen wir sie Güter.4
Soll ein Ding zu einem Gut werden, oder mit anderen Worten, soll es Güterqualität erlangen, so müssen alle vier der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig vorhanden sein:
- Ein menschliches Bedürfnis.
- Solche Eigenschaften, die das Ding befähigen, in einen ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung dieses Bedürfnisses gebracht zu werden.
- Die menschliche Erkenntnis dieses ursächlichen Zusammenhangs.
- Die Verfügung über das Ding, die ausreicht, um es auf die Befriedigung des Bedürfnisses zu lenken.
Nur wenn alle vier dieser Voraussetzungen gleichzeitig vorhanden sind, kann ein Ding zu einem Gut werden. Fehlt auch nur eine von ihnen, so kann ein Ding keine Güterqualität erlangen,5 und ein Ding, das bereits Güterqualität besitzt, würde sie sogleich verlieren, wenn auch nur eine der vier Voraussetzungen aufhörte vorhanden zu sein.6
Daher verliert ein Ding seine Güterqualität: (1) wenn infolge einer Veränderung der menschlichen Bedürfnisse jene bestimmten Bedürfnisse verschwinden, die das Ding zu befriedigen vermag, (2) sobald die Fähigkeit des Dinges, in einen ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht zu werden, infolge einer Veränderung seiner eigenen Eigenschaften verlorengeht, (3) wenn die Kenntnis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ding und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse verschwindet, oder (4) wenn die Menschen die Verfügung darüber so vollständig verlieren, dass sie es nicht mehr unmittelbar auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse anwenden können und über kein Mittel verfügen, ihre Macht hierzu wiederherzustellen.
Eine besondere Sachlage lässt sich überall dort beobachten, wo Dinge, die unfähig sind, in irgendeinen ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht zu werden, gleichwohl von den Menschen als Güter behandelt werden. Dies geschieht (1), wenn den Dingen irrtümlich Eigenschaften und daher Fähigkeiten zugeschrieben werden, die sie in Wahrheit nicht besitzen, oder (2), wenn fälschlich das Bestehen nicht vorhandener menschlicher Bedürfnisse angenommen wird. In beiden Fällen haben wir es mit Dingen zu tun, die in Wirklichkeit nicht in jener bereits beschriebenen Beziehung stehen, welche die Güterqualität der Dinge bestimmt, sondern dies nur in den Meinungen der Menschen tun. Zu den Dingen der ersten Klasse gehören die meisten Schönheitsmittel, alle Zaubermittel, der Großteil der Heilmittel, die den Kranken von den Völkern früher Kulturstufen und von Naturvölkern noch heute verabreicht werden, Wünschelruten, Liebestränke usw. Denn alle diese Dinge sind unfähig, die Bedürfnisse, denen sie dienen sollen, tatsächlich zu befriedigen. Zu den Dingen der zweiten Klasse gehören Heilmittel gegen Krankheiten, die in Wirklichkeit nicht bestehen, die Geräte, Standbilder, Gebäude usw., die von heidnischen Völkern zur Verehrung von Götzen verwendet werden, Folterwerkzeuge und dergleichen. Solche Dinge daher, die ihre Güterqualität bloß aus Eigenschaften ableiten, die sie nach der Einbildung der Menschen besitzen, oder aus Bedürfnissen, die von den Menschen bloß eingebildet werden, mögen passend eingebildete Güter genannt werden.7
In dem Maße, in dem ein Volk höhere Stufen der Gesittung erreicht und die Menschen tiefer in die wahre Beschaffenheit der Dinge und ihrer eigenen Natur eindringen, wird die Zahl der wahren Güter beständig größer und, wie sich leicht begreifen lässt, die Zahl der eingebildeten Güter fortschreitend kleiner. Es ist ein nicht unwichtiges Zeugnis für den Zusammenhang zwischen genauer Erkenntnis und menschlichem Wohlergehen, dass die Zahl der sogenannten eingebildeten Güter erfahrungsgemäß gewöhnlich bei jenen Völkern am größten ist, die an wahren Gütern am ärmsten sind.
Von besonderem wissenschaftlichem Interesse sind die Güter, die von einigen Schriftstellern unserer Disziplin als eine besondere Klasse von Gütern behandelt wurden, die man „Verhältnisse“ nennt.8 In diese Kategorie gehören Unternehmen, Geschäftsfirmenwert, Monopole, Urheberrechte, Patente, Gewerbekonzessionen, Autorenrechte und auch, nach Ansicht einiger Schriftsteller, Familienbeziehungen, Freundschaft, Liebe, religiöse und wissenschaftliche Verbindungen usw. Es mag ohne weiteres zugestanden werden, dass eine Reihe dieser Verhältnisse eine strenge Prüfung ihrer Güterqualität nicht zulässt. Dass aber viele von ihnen, wie Unternehmen, Monopole, Urheberrechte, Kundenwert und dergleichen, tatsächlich Güter sind, zeigt sich, sogar ohne dass es eines weiteren Beweises bedürfte, durch die Tatsache, dass wir ihnen häufig als Gegenständen des Handels begegnen. Wenn gleichwohl der Theoretiker, der sich diesem Gegenstand am eingehendsten gewidmet hat9,10, einräumt, dass die Einordnung dieser Verhältnisse unter die Güter etwas Befremdliches an sich hat und dem unbefangenen Auge als eine Anomalie erscheint, so muss es meines Erachtens einen etwas tieferen Grund für solche Zweifel geben als das unbewusste Wirken der materialistischen Voreingenommenheit unserer Zeit, die nur Stoffe und Kräfte (greifbare Gegenstände und Arbeitsleistungen) als Dinge und daher auch als Güter betrachtet.
Es ist von Rechtsgelehrten mehrfach darauf hingewiesen worden, dass unsere Sprache keinen Ausdruck für „nützliche Handlungen“ im Allgemeinen besitzt, sondern nur einen für „Arbeitsleistungen“. Gleichwohl gibt es eine ganze Reihe von Handlungen, ja sogar von bloßen Unterlassungen, die nicht als Arbeitsleistungen bezeichnet werden können, die aber dennoch für bestimmte Personen entschieden nützlich sind und für diese sogar einen beträchtlichen wirtschaftlichen Wert haben können. Dass jemand Waren von mir kauft oder meine juristischen Dienste in Anspruch nimmt, ist gewiss keine Arbeitsleistung seinerseits, gleichwohl aber eine für mich vorteilhafte Handlung. Dass ein wohlhabender Arzt die Ausübung der Heilkunde in einem kleinen Landstädtchen aufgibt, in dem es außer ihm nur einen einzigen anderen Arzt gibt, kann mit noch geringerer Berechtigung eine Arbeitsleistung genannt werden. Aber es ist gewiss eine Unterlassung von beträchtlichem Nutzen für den verbleibenden Arzt, der dadurch zum Monopolisten wird.
Ob eine größere oder kleinere Anzahl von Personen regelmäßig Handlungen vollzieht, die für jemanden vorteilhaft sind (etwa eine Anzahl von Kunden in Bezug auf einen Kaufmann), ändert nichts an der Natur dieser Handlungen. Und ob gewisse Unterlassungen von Seiten einiger oder aller Einwohner einer Stadt oder eines Staates, die für jemanden nützlich sind, freiwillig oder durch gesetzlichen Zwang zustande kommen (natürliche oder rechtliche Monopole, Urheberrechte, Warenzeichen usw.), ändert in keiner Weise die Natur dieser nützlichen Unterlassungen. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus sind daher das, was man Kundschaft, Geschäftswert, Monopole usw. nennt, die nützlichen Handlungen oder Unterlassungen anderer Menschen oder (wie etwa im Falle der Unternehmen) Gesamtheiten von materiellen Gütern, Arbeitsleistungen und sonstigen nützlichen Handlungen und Unterlassungen. Selbst Verhältnisse der Freundschaft und Liebe, religiöse Verbindungen und dergleichen bestehen offenbar aus Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen, die für uns vorteilhaft sind.
Wenn, wie es beim Kundenwert, bei Unternehmen, Monopolrechten usw. zutrifft, diese nützlichen Handlungen oder Unterlassungen von solcher Art sind, dass wir über sie verfügen können, so besteht kein Grund, weshalb wir sie nicht als Güter einordnen sollten, ohne dass es nötig wäre, zum dunklen Begriff der „Verhältnisse“ Zuflucht zu nehmen und diese „Verhältnisse“ allen anderen Gütern als eine besondere Kategorie gegenüberzustellen. Im Gegenteil lassen sich, wie ich meine, alle Güter in die beiden Klassen der materiellen Güter (einschließlich aller Naturkräfte, soweit sie Güter sind) und der nützlichen menschlichen Handlungen (und Unterlassungen) einteilen, deren wichtigste die Arbeitsleistungen sind.
2. Die ursächlichen Zusammenhänge zwischen den Gütern
Bevor ich zu anderen Gegenständen übergehe, erscheint es mir für unsere Wissenschaft von vorrangiger Bedeutung, dass wir uns über die ursächlichen Zusammenhänge zwischen den Gütern Klarheit verschaffen. In unserer eigenen wie in allen anderen Wissenschaften wird wahrer und dauerhafter Fortschritt erst dann erzielt werden, wenn wir die Gegenstände unserer wissenschaftlichen Beobachtungen nicht mehr bloß als zusammenhanglose Vorkommnisse betrachten, sondern den Versuch unternehmen, ihre ursächlichen Zusammenhänge und die Gesetze, denen sie unterworfen sind, zu entdecken. Das Brot, das wir essen, das Mehl, aus dem wir das Brot backen, das Korn, das wir zu Mehl vermahlen, und das Feld, auf dem das Korn wächst — alle diese Dinge sind Güter. Doch die Kenntnis dieser Tatsache reicht für unsere Zwecke nicht aus. Vielmehr ist es notwendig, nach Art aller anderen Erfahrungswissenschaften den Versuch zu unternehmen, die verschiedenen Güter nach ihren inneren Merkmalen einzuteilen, den Platz kennenzulernen, den jedes Gut im ursächlichen Zusammenhang der Güter einnimmt, und schließlich die wirtschaftlichen Gesetze zu entdecken, denen sie unterworfen sind.
Unser Wohlbefinden zu einem gegebenen Zeitpunkt ist, soweit es von der Befriedigung unserer Bedürfnisse abhängt, gesichert, wenn wir über die Güter verfügen, die zu ihrer unmittelbaren Befriedigung erforderlich sind. Verfügen wir zum Beispiel über die nötige Menge an Brot, so sind wir in der Lage, unser Bedürfnis nach Nahrung unmittelbar zu befriedigen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Brot und der Befriedigung eines unserer Bedürfnisse ist somit ein unmittelbarer, und eine Prüfung der Güterqualität des Brotes nach den im vorhergehenden Abschnitt dargelegten Grundsätzen bereitet keine Schwierigkeit. Dasselbe gilt für alle anderen Güter, die unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse verwendet werden können, wie Getränke, Kleider, Schmuck usw.
Doch haben wir die Liste der Dinge, deren Güterqualität wir anerkennen, noch nicht erschöpft. Denn neben den Gütern, die unseren Bedürfnissen unmittelbar dienen (und die der Kürze halber fortan „Güter erster Ordnung“ genannt werden sollen), finden wir in unserer Wirtschaft eine große Zahl anderer Dinge, die in keinen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung unserer Bedürfnisse gebracht werden können, die aber nicht weniger gewiss Güterqualität besitzen als die Güter erster Ordnung. Auf unseren Märkten sehen wir neben Brot und anderen Gütern, die fähig sind, menschliche Bedürfnisse unmittelbar zu befriedigen, auch Mengen von Mehl, Brennstoff und Salz. Wir stellen fest, dass Geräte und Werkzeuge zur Herstellung von Brot und die zu ihrer Verwendung erforderlichen gelernten Arbeitsleistungen regelmäßig gehandelt werden. Alle diese Dinge, oder jedenfalls bei weitem die größere Zahl von ihnen, sind unfähig, menschliche Bedürfnisse auf irgendeine unmittelbare Weise zu befriedigen — denn welches menschliche Bedürfnis könnte durch eine bestimmte Arbeitsleistung eines Bäckergesellen, durch ein Backgerät oder gar durch eine Menge gewöhnlichen Mehls befriedigt werden? Dass diese Dinge gleichwohl in der menschlichen Wirtschaft als Güter behandelt werden, ebenso wie die Güter erster Ordnung, beruht auf der Tatsache, dass sie zur Herstellung von Brot und anderen Gütern erster Ordnung dienen und daher mittelbar, wenn auch nicht unmittelbar, fähig sind, menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Dasselbe gilt für tausende anderer Dinge, die nicht die Fähigkeit besitzen, menschliche Bedürfnisse unmittelbar zu befriedigen, die aber gleichwohl zur Herstellung von Gütern erster Ordnung verwendet werden und somit in einen mittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht werden können. Diese Erwägungen beweisen, dass die Beziehung, die für die Güterqualität dieser Dinge verantwortlich ist, die wir Güter zweiter Ordnung nennen werden, im Grunde dieselbe ist wie die der Güter erster Ordnung. Die Tatsache, dass die Güter erster Ordnung eine unmittelbare und die Güter zweiter Ordnung eine mittelbare ursächliche Beziehung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse haben, gibt zu keinem Unterschied im Wesen dieser Beziehung Anlass, da das Erfordernis für die Erlangung der Güterqualität das Bestehen irgendeines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den Dingen und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse ist, nicht aber notwendigerweise eines unmittelbaren.
An dieser Stelle ließe sich leicht zeigen, dass wir selbst mit diesen Gütern die Liste der Dinge, deren Güterqualität wir anerkennen, noch nicht erschöpft haben, und dass, um unser früheres Beispiel fortzusetzen, die Getreidemühlen, der Weizen, der Roggen und die auf die Herstellung von Mehl verwendeten Arbeitsleistungen usw. als Güter dritter Ordnung erscheinen, während die Felder, die zu ihrer Bestellung erforderlichen Geräte und Vorrichtungen und die besonderen Arbeitsleistungen der Landwirte als Güter vierter Ordnung erscheinen. Ich denke jedoch, dass der Gedanke, den ich dargelegt habe, bereits hinreichend klar ist.
Im vorigen Abschnitt haben wir gesehen, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Ding und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse eine der Voraussetzungen seines Güterkarakters ist. Der in diesem Abschnitt entwickelte Gedanke lässt sich in dem Satz zusammenfassen, dass es keine Bedingung des Güterkarakters eines Dinges ist, dass es in einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht werden kann. Es hat sich gezeigt, dass Güter, die in einem mittelbaren ursächlichen Verhältnis zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, sich in der Enge dieses Verhältnisses unterscheiden. Es hat sich aber auch gezeigt, dass dieser Unterschied das Wesen des Güterkarakters in keiner Weise berührt. In diesem Zusammenhang wurde zwischen Gütern erster, zweiter, dritter, vierter und höherer Ordnung unterschieden.
Auch hier müssen wir uns von vornherein vor einer fehlerhaften Auslegung des Gesagten hüten. In der allgemeinen Erörterung des Güterkarakters habe ich bereits darauf hingewiesen, dass der Güterkarakter keine den Gütern selbst innewohnende Eigenschaft ist. Dieselbe Warnung ist auch hier auszusprechen, wo wir es mit der Ordnung oder dem Platz zu tun haben, den ein Gut im ursächlichen Zusammenhang der Güter einnimmt. Die Ordnung eines bestimmten Gutes zu bezeichnen, heißt nur anzugeben, dass dieses Gut in einer bestimmten Verwendung ein engeres oder entfernteres ursächliches Verhältnis zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses hat. Die Ordnung eines Gutes ist demnach nichts dem Gut selbst Innewohnendes und noch weniger eine Eigenschaft desselben.
Ich lege daher weder hier noch in der folgenden Darstellung der die Güter beherrschenden Gesetze besonderes Gewicht auf die den Gütern zugewiesenen Ordnungen, obgleich die Zuweisung dieser Ordnungen, richtig verstanden, ein wichtiges Hilfsmittel bei der Darstellung eines schwierigen und bedeutsamen Gegenstandes werden wird. Wohl aber möchte ich besonders die Wichtigkeit betonen, das ursächliche Verhältnis zwischen den Gütern und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zu verstehen und, je nach der Natur dieses Verhältnisses im einzelnen Falle, den mehr oder minder unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang der Güter mit diesen Bedürfnissen.
3. Die den Güterkarakter beherrschenden Gesetze
A. Der Güterkarakter der Güter höherer Ordnung ist von der Verfügung über die entsprechenden komplementären Güter abhängig.
Wenn wir über Güter erster Ordnung verfügen, steht es in unserer Macht, sie unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu verwenden. Verfügen wir über die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, so steht es in unserer Macht, sie in Güter erster Ordnung umzuwandeln und sie auf diese Weise mittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu nutzen. Verfügten wir gleichermaßen nur über Güter dritter Ordnung, so hätten wir die Macht, sie in die entsprechenden Güter zweiter Ordnung umzuwandeln und diese wiederum in die entsprechenden Güter erster Ordnung. Wir hätten somit die Macht, Güter dritter Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu nutzen, mag diese Macht auch dadurch ausgeübt werden müssen, dass wir sie in Güter sukzessive niedrigerer Ordnung umwandeln. Derselbe Satz gilt für alle Güter höherer Ordnung, und wir können nicht zweifeln, dass sie Güterkarakter besitzen, wenn es in unserer Macht steht, sie tatsächlich zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu nutzen.
Dieses letzte Erfordernis enthält jedoch hinsichtlich der Güter höherer Ordnung eine Einschränkung von nicht geringer Bedeutung. Denn es steht niemals in unserer Macht, irgendein bestimmtes Gut höherer Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu nutzen, es sei denn, wir verfügen auch über die anderen (komplementären) Güter höherer Ordnung.
Nehmen wir zum Beispiel an, ein wirtschaftendes Individuum besitze kein Brot unmittelbar, verfüge aber über alle zu dessen Herstellung nötigen Güter zweiter Ordnung. Es kann kein Zweifel bestehen, dass es gleichwohl die Macht haben wird, sein Bedürfnis nach Brot zu befriedigen. Angenommen jedoch, dieselbe Person verfüge über das Mehl, das Salz, die Hefe, die Arbeitsleistungen und sogar über alle zur Herstellung von Brot nötigen Werkzeuge und Geräte, es fehle ihr aber sowohl an Brennstoff als auch an Wasser. In diesem zweiten Falle ist klar, dass sie nicht mehr die Macht hat, die in ihrem Besitz befindlichen Güter zweiter Ordnung zur Befriedigung ihres Bedürfnisses zu nutzen, da Brot ohne Brennstoff und Wasser nicht gebacken werden kann, selbst wenn alle anderen nötigen Güter zur Hand sind. Die Güter zweiter Ordnung werden daher in diesem Falle ihren Güterkarakter hinsichtlich des Bedürfnisses nach Brot unverzüglich verlieren, da eine der vier Voraussetzungen für das Bestehen ihres Güterkarakters (in diesem Falle die vierte Voraussetzung) fehlt.
Es ist möglich, dass die Dinge, deren Güterkarakter hinsichtlich des Bedürfnisses nach Brot verlorengegangen ist, ihren Güterkarakter hinsichtlich anderer Bedürfnisse behalten, sofern ihr Eigentümer die Macht hat, sie zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als seines Bedürfnisses nach Brot zu nutzen, oder sofern sie geeignet sind, trotz des Fehlens eines oder mehrerer komplementärer Güter für sich allein unmittelbar oder mittelbar ein menschliches Bedürfnis zu befriedigen. Macht aber das Fehlen eines oder mehrerer komplementärer Güter es unmöglich, dass die verfügbaren Güter zweiter Ordnung, sei es für sich allein, sei es in Verbindung mit anderen verfügbaren Gütern, zur Befriedigung irgendeines menschlichen Bedürfnisses überhaupt genutzt werden, so verlieren sie ihren Güterkarakter vollständig. Denn wirtschaftende Menschen werden nicht mehr die Macht haben, die fraglichen Güter auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu richten, und eine der wesentlichen Voraussetzungen ihres Güterkarakters fehlt daher.
Unsere bisherige Untersuchung ergibt als erstes Ergebnis den Satz, dass der Güterkarakter der Güter zweiter Ordnung davon abhängt, dass den Menschen komplementäre Güter derselben Ordnung hinsichtlich der Herstellung mindestens eines Gutes erster Ordnung zur Verfügung stehen.
Die Frage nach der Abhängigkeit des Güterkarakters der Güter höherer als der zweiten Ordnung von der Verfügbarkeit komplementärer Güter ist verwickelter. Die zusätzliche Verwicklung liegt jedoch keineswegs im Verhältnis der Güter höherer Ordnung zu den entsprechenden Gütern der nächstniedrigeren Ordnung (etwa im Verhältnis der Güter dritter Ordnung zu den entsprechenden Gütern zweiter Ordnung oder der Güter fünfter Ordnung zu denen vierter Ordnung). Denn die kürzeste Betrachtung des ursächlichen Verhältnisses zwischen diesen Gütern liefert eine vollständige Entsprechung zu dem soeben aufgezeigten Verhältnis zwischen Gütern zweiter Ordnung und Gütern der nächstniedrigeren (ersten) Ordnung. Der Grundsatz des vorigen Absatzes lässt sich ganz natürlich zu dem Satze erweitern, dass der Güterkarakter der Güter höherer Ordnung unmittelbar davon abhängt, dass komplementäre Güter derselben Ordnung hinsichtlich der Herstellung mindestens eines Gutes der nächstniedrigeren Ordnung verfügbar sind.
Die zusätzliche Verwicklung, die bei Gütern höherer als der zweiten Ordnung auftritt, liegt vielmehr darin, dass selbst die Verfügung über alle zur Herstellung eines Gutes der nächstniedrigeren Ordnung erforderlichen Güter ihren Güterkarakter nicht notwendig begründet, es sei denn, die Menschen verfügen auch über alle ihre komplementären Güter dieser nächsten und aller noch niedrigeren Ordnungen. Nehmen wir an, jemand verfüge über alle Güter dritter Ordnung, die zur Herstellung eines Gutes zweiter Ordnung erforderlich sind, verfüge aber nicht über die anderen komplementären Güter zweiter Ordnung. In diesem Falle wird ihm selbst die Verfügung über alle zur Herstellung eines einzigen Gutes zweiter Ordnung erforderlichen Güter dritter Ordnung nicht die Macht geben, diese Güter dritter Ordnung tatsächlich auf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zu richten. Obgleich er die Macht hat, die Güter dritter Ordnung (deren Güterkarakter hier in Frage steht) in Güter zweiter Ordnung umzuwandeln, hat er nicht die Macht, die Güter zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzuwandeln. Er wird daher nicht die Macht haben, die Güter dritter Ordnung auf die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu richten, und weil er diese Macht verloren hat, verlieren die Güter dritter Ordnung ihren Güterkarakter unverzüglich.
Es ist daher offenkundig, dass der oben aufgestellte Grundsatz — der Güterkarakter der Güter höherer Ordnung ist unmittelbar davon abhängig, dass komplementäre Güter derselben Ordnung hinsichtlich der Herstellung mindestens eines Gutes der nächstniedrigeren Ordnung verfügbar sind — nicht alle Voraussetzungen für die Begründung des Güterkarakters der Dinge umfasst, da die Verfügung über alle komplementären Güter derselben Ordnung uns für sich allein nicht die Macht gibt, diese Dinge auf die Befriedigung unserer Bedürfnisse zu richten. Verfügen wir über Güter dritter Ordnung, so ist ihr Güterkarakter in der Tat unmittelbar davon abhängig, dass wir sie in Güter zweiter Ordnung umwandeln können. Eine weitere Bedingung ihres Güterkarakters ist aber unsere Fähigkeit, die Güter zweiter Ordnung ihrerseits in Güter erster Ordnung umzuwandeln, was die noch weitere Bedingung einschließt, dass wir über bestimmte komplementäre Güter zweiter Ordnung verfügen müssen.
Die Verhältnisse der Güter vierter, fünfter und noch höherer Ordnung sind ganz entsprechend. Auch hier ist der Güterkarakter der von der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse so weit entfernten Dinge unmittelbar von der Verfügbarkeit komplementärer Güter derselben Ordnung abhängig. Er hängt aber auch davon ab, dass wir über die komplementären Güter der nächstniedrigeren Ordnung verfügen, wiederum über die komplementären Güter der darunterliegenden Ordnung, und so fort, dergestalt, dass es in unserer Macht steht, die Güter höherer Ordnung tatsächlich auf die Herstellung eines Gutes erster Ordnung und damit schließlich auf die Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses zu richten. Bezeichnen wir die ganze Summe der Güter, die erforderlich sind, um ein Gut höherer Ordnung zur Herstellung eines Gutes erster Ordnung zu nutzen, als seine komplementären Güter im weiteren Sinne des Wortes, so erhalten wir den allgemeinen Grundsatz, dass der Güterkarakter der Güter höherer Ordnung davon abhängt, dass wir über ihre komplementären Güter in diesem weiteren Sinne des Wortes verfügen können.
Nichts vermag uns den großen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Gütern lebendiger vor Augen zu führen als dieser Grundsatz von der wechselseitigen Abhängigkeit der Güter.
Als der amerikanische Bürgerkrieg im Jahre 1862 Europas wichtigste Baumwollquelle versiegen ließ, verloren Tausende anderer Güter, die zur Baumwolle komplementär waren, ihren Güterkarakter. Ich verweise insbesondere auf die Arbeitsleistungen der englischen und kontinentalen Baumwollspinnereiarbeiter, die damals zum größeren Teil arbeitslos wurden und gezwungen waren, öffentliche Wohltätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitsleistungen (über die diese fähigen Arbeiter verfügten) blieben dieselben, aber große Mengen von ihnen verloren ihren Güterkarakter, da ihr komplementäres Gut, die Baumwolle, nicht verfügbar war und die besonderen Arbeitsleistungen größtenteils nicht für sich allein auf die Befriedigung irgendeines menschlichen Bedürfnisses gerichtet werden konnten. Diese Arbeitsleistungen wurden jedoch sogleich wieder zu Gütern, als ihr komplementäres Gut infolge gesteigerter Baumwolleinfuhren wieder verfügbar wurde, teils aus anderen Bezugsquellen und teils, nach dem Ende des amerikanischen Bürgerkriegs, aus der alten Quelle.
Umgekehrt verlieren Güter oft ihren Güterkarakter, weil die Menschen nicht über die nötigen, zu ihnen komplementären Arbeitsleistungen verfügen. In dünn besiedelten Ländern, besonders in Ländern, die eine vorherrschende Feldfrucht wie Weizen anbauen, tritt nach besonders guten Ernten häufig ein sehr ernster Mangel an Arbeitsleistungen ein, sowohl weil die Landarbeiter, gering an Zahl und getrennt lebend, in Zeiten des Überflusses wenig Anreiz zu harter Arbeit finden, als auch weil die Erntearbeit infolge des ausschließlichen Weizenanbaus auf einen sehr kurzen Zeitraum zusammengedrängt ist. Unter solchen Bedingungen (etwa auf den fruchtbaren Ebenen Ungarns), wo der Bedarf an Arbeitsleistungen innerhalb eines kurzen Zeitabschnitts sehr groß ist, die verfügbaren Arbeitsleistungen aber nicht ausreichen, verdirbt oft große Mengen Getreide auf den Feldern. Der Grund dafür ist, dass die zu den auf den Feldern stehenden Feldfrüchten komplementären Güter (die zu ihrer Ernte nötigen Arbeitsleistungen) fehlen, mit dem Ergebnis, dass die Feldfrüchte selbst ihren Güterkarakter verlieren.
Wenn die Wirtschaft eines Volkes hoch entwickelt ist, befinden sich die verschiedenen komplementären Güter im Allgemeinen in den Händen verschiedener Personen. Die Erzeuger jedes einzelnen Artikels betreiben ihr Geschäft gewöhnlich auf mechanische Weise, während die Erzeuger der komplementären Güter sich ebenso wenig bewusst sind, dass der Güterkarakter der von ihnen erzeugten oder hergestellten Dinge vom Vorhandensein anderer Güter abhängt, die sich nicht in ihrem Besitz befinden. Der Irrtum, dass die Güter höherer Ordnung Güterkarakter für sich allein und ohne Rücksicht auf die Verfügbarkeit komplementärer Güter besitzen, entsteht am leichtesten in Ländern, in denen infolge eines regen Handels und einer hoch entwickelten Wirtschaft fast jedes Erzeugnis unter der stillschweigenden und in der Regel ganz unbewussten Voraussetzung des Erzeugers entsteht, dass andere, durch den Handel mit ihm verbundene Personen die komplementären Güter zur rechten Zeit bereitstellen werden. Erst wenn diese stillschweigende Annahme durch einen derartigen Wechsel der Verhältnisse enttäuscht wird, dass die die Güter beherrschenden Gesetze ihre Wirkung offenkundig hervortreten lassen, werden die gewohnten mechanischen Geschäftsvorgänge unterbrochen, und erst dann wendet sich die öffentliche Aufmerksamkeit diesen Erscheinungen und ihren zugrunde liegenden Ursachen zu.
B. Der Güterkarakter der Güter höherer Ordnung leitet sich von jenem der entsprechenden Güter niedrigerer Ordnung ab.
Die Untersuchung des Wesens und der ursächlichen Zusammenhänge der Güter, wie ich sie in den ersten beiden Abschnitten dargestellt habe, führt zur Erkenntnis eines weiteren Gesetzes, dem die Güter als solche gehorchen — das heißt, ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Charakter.
Es hat sich gezeigt, dass das Vorhandensein menschlicher Bedürfnisse eine der wesentlichen Voraussetzungen des Güterkarakters ist und dass, wenn die menschlichen Bedürfnisse, mit deren Befriedigung ein Ding in ursächlichen Zusammenhang gebracht werden kann, vollständig verschwinden, der Güterkarakter des Dinges unverzüglich verlorengeht, sofern nicht neue Bedürfnisse nach ihm entstehen.
Aus dem über das Wesen der Güter Gesagten ist unmittelbar einsichtig, dass Güter erster Ordnung ihren Güterkarakter unverzüglich verlieren, wenn die Bedürfnisse, die sie zuvor zu befriedigen dienten, sämtlich verschwinden, ohne dass neue Bedürfnisse nach ihnen entstehen. Das Problem wird verwickelter, wenn wir uns dem gesamten Bereich der ursächlich mit der Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses verbundenen Güter zuwenden und nach der Wirkung des Verschwindens dieses Bedürfnisses auf den Güterkarakter der ursächlich mit seiner Befriedigung verbundenen Güter höherer Ordnung fragen.
Nehmen wir an, das Bedürfnis nach unmittelbarem menschlichem Verbrauch von Tabak verschwände infolge eines Wandels des Geschmacks, und zugleich verschwänden auch alle anderen Bedürfnisse, die der bereits für den menschlichen Verbrauch zubereitete Tabak zu befriedigen dienen könnte. In diesem Falle ist es gewiss, dass alle bereits vorhandenen Tabakerzeugnisse in der für den menschlichen Verbrauch geeigneten endgültigen Form unverzüglich ihren Güterkarakter verlören. Was aber geschähe mit den entsprechenden Gütern höherer Ordnung? Wie stünde es um die rohen Tabakblätter, die Werkzeuge und Geräte, die zur Herstellung der verschiedenen Tabaksorten verwendet werden, die in der Industrie eingesetzten spezialisierten Arbeitsleistungen, kurz, um alle zur Herstellung des für den menschlichen Verbrauch bestimmten Tabaks verwendeten Güter zweiter Ordnung? Wie stünde es ferner um die Tabaksamen, die Tabakfarmen, die Arbeitsleistungen und die Werkzeuge und Geräte, die bei der Herstellung des Rohtabaks eingesetzt werden, und um alle anderen Güter, die im Verhältnis zum Bedürfnis nach Tabak als Güter dritter Ordnung anzusehen sind? Wie stünde es schließlich um die entsprechenden Güter vierter, fünfter und höherer Ordnung?
Der Güterkarakter eines Dinges ist, wie wir gesehen haben, davon abhängig, dass es in einen ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht werden kann. Wir haben aber auch gesehen, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Ding und der Befriedigung eines Bedürfnisses keineswegs eine notwendige Voraussetzung seines Güterkarakters ist. Im Gegenteil leitet eine große Zahl von Dingen ihren Güterkarakter aus dem Umstand ab, dass sie nur in einem mehr oder minder mittelbaren ursächlichen Verhältnis zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen.
Ist festgestellt, dass das Vorhandensein befriedigungsfähiger menschlicher Bedürfnisse in allen Fällen eine Voraussetzung des Güterkarakters ist, so ist damit zugleich auch der Grundsatz bewiesen, dass der Güterkarakter der Dinge beim Verschwinden der Bedürfnisse, die sie zuvor zu befriedigen dienten, unverzüglich verlorengeht. Dieser Grundsatz gilt, ob die Güter nun in unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gebracht werden können oder ihren Güterkarakter aus einem mehr oder minder mittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse ableiten. Es ist klar, dass mit dem Verschwinden der entsprechenden Bedürfnisse die gesamte Grundlage des Verhältnisses, das wir als verantwortlich für den Güterkarakter der Dinge erkannt haben, zu bestehen aufhört.
So würde das Chinin aufhören, ein Gut zu sein, wenn die Krankheiten, die es zu heilen dient, verschwänden, da das einzige Bedürfnis, mit dessen Befriedigung es ursächlich verbunden ist, nicht mehr bestünde. Das Verschwinden der Nützlichkeit des Chinins hätte aber die weitere Folge, dass auch ein großer Teil der entsprechenden Güter höherer Ordnung seines Güterkarakters beraubt würde. Die Bewohner der chininerzeugenden Länder, die gegenwärtig ihren Lebensunterhalt durch das Schlagen und Schälen der Chinarindenbäume verdienen, fänden plötzlich, dass nicht nur ihre Vorräte an Chinarinde, sondern infolgedessen auch ihre Chinarindenbäume, die nur zur Herstellung von Chinin verwendbaren Werkzeuge und Geräte und vor allem die spezialisierten Arbeitsleistungen, durch die sie zuvor ihren Lebensunterhalt verdienten, sogleich ihren Güterkarakter verlören, da alle diese Dinge unter den veränderten Umständen keinerlei ursächliches Verhältnis mehr zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse hätten.
Sollte infolge eines Wandels des Geschmacks das Bedürfnis nach Tabak vollständig verschwinden, so wäre die erste Folge, dass alle vorhandenen Vorräte an fertigen Tabakerzeugnissen ihres Güterkarakters beraubt würden. Eine weitere Folge wäre, dass die rohen Tabakblätter, die Maschinen, Werkzeuge und Geräte, die ausschließlich zur Verarbeitung von Tabak verwendbar sind, die bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen eingesetzten spezialisierten Arbeitsleistungen, die verfügbaren Vorräte an Tabaksamen usw. ihren Güterkarakter verlören. Die gegenwärtig so gut bezahlten Dienste der Agenten, die so viel Geschick in der Sortierung und im Vertrieb von Tabaken an Orten wie Kuba, Manila, Puerto Rico und Havanna besitzen, sowie die spezialisierten Arbeitsleistungen der vielen Menschen, sowohl in Europa als auch in jenen fernen Ländern, die mit der Herstellung von Zigarren beschäftigt sind, hörten auf, Güter zu sein. Selbst Tabakdosen, Humidore, alle Arten von Tabakpfeifen, Pfeifenrohre usw. verlören ihren Güterkarakter. Diese scheinbar sehr verwickelte Erscheinung erklärt sich aus dem Umstand, dass alle oben aufgezählten Güter ihren Güterkarakter aus ihrem ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung des menschlichen Bedürfnisses nach Tabak ableiten. Mit dem Verschwinden dieses Bedürfnisses wird eine der ihrem Güterkarakter zugrunde liegenden Grundlagen zerstört.
Güter erster Ordnung leiten jedoch häufig, und Güter höherer Ordnung in der Regel, ihren Güterkarakter nicht bloß aus einem einzigen, sondern aus mehr oder minder zahlreichen ursächlichen Zusammenhängen mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse ab. Güter höherer Ordnung verlieren ihren Güterkarakter somit nicht, wenn nur eines oder, allgemein, nur ein Teil dieser Bedürfnisse zu bestehen aufhört. Im Gegenteil ist es offenkundig, dass diese Wirkung nur dann eintreten wird, wenn alle Bedürfnisse, mit deren Befriedigung die Güter höherer Ordnung ursächlich verbunden sind, verschwinden, da andernfalls ihr Güterkarakter in strenger Übereinstimmung mit dem ökonomischen Gesetz hinsichtlich derjenigen Bedürfnisse fortbestünde, mit deren Befriedigung sie auch unter den veränderten Bedingungen ursächlich verbunden geblieben sind. Aber selbst in diesem Falle besteht ihr Güterkarakter nur in dem Maße fort, in dem sie ein ursächliches Verhältnis zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse aufrechterhalten, und würde unverzüglich verschwinden, wenn auch die verbleibenden Bedürfnisse zu bestehen aufhörten.
Um das vorige Beispiel fortzuführen: Sollte das Bedürfnis der Menschen nach dem Verbrauch von Tabak vollständig zu bestehen aufhören, so würden der bereits zu für den menschlichen Verbrauch geeigneten Erzeugnissen verarbeitete Tabak und wahrscheinlich auch die Vorräte an rohen Tabakblättern, Tabaksamen und vielen anderen Gütern höherer Ordnung, die einen ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung des Bedürfnisses nach Tabak haben, vollständig ihres Güterkarakters beraubt. Aber nicht alle von der Tabakindustrie verwendeten Güter höherer Ordnung würden notwendig dieses Schicksal teilen. Der Boden und die landwirtschaftlichen Geräte, die beim Anbau von Tabak verwendet werden, zum Beispiel, und vielleicht auch viele Werkzeuge und Maschinen, die bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendet werden, behielten ihren Güterkarakter hinsichtlich anderer menschlicher Bedürfnisse, da sie auch nach dem Verschwinden des Bedürfnisses nach Tabak in ursächlichen Zusammenhang mit diesen anderen Bedürfnissen gebracht werden können.
Das Gesetz, wonach der Güter-Charakter der Güter höherer Ordnung sich vom Güter-Charakter der entsprechenden Güter niederer Ordnung ableitet, in deren Erzeugung sie dienen, darf nicht als eine das Wesen des ursprünglichen Grundsatzes berührende Abänderung betrachtet werden, sondern lediglich als eine Wiedergabe dieses Grundsatzes in konkreterer Form.
Im Vorangegangenen haben wir in allgemeinen Worten alle jene Güter betrachtet, die sowohl untereinander als auch mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse in ursächlichem Zusammenhang stehen. Gegenstand unserer Untersuchung war die gesamte ursächliche Kette bis zu ihrem letzten Glied, der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Nachdem wir den Grundsatz des gegenwärtigen Abschnitts dargelegt haben, dürfen wir uns nun im folgenden Abschnitt jeweils nur einigen wenigen Gliedern der Kette zuwenden — indem wir etwa den ursächlichen Zusammenhang zwischen Gütern dritter Ordnung und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse vorerst außer Acht lassen und allein den ursächlichen Zusammenhang der Güter dieser Ordnung mit den entsprechenden Gütern einer beliebigen, von uns gewählten höheren Ordnung betrachten.
4. Zeit und Irrtum
Der Vorgang, durch den Güter höherer Ordnung fortschreitend in Güter niederer Ordnung umgewandelt und durch den diese schließlich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zugeführt werden, ist, wie wir in den vorhergehenden Abschnitten gesehen haben, nicht regellos, sondern unterliegt, wie alle anderen Vorgänge der Veränderung, dem Gesetz der Ursächlichkeit. Der Gedanke der Ursächlichkeit ist jedoch vom Gedanken der Zeit untrennbar. Ein Vorgang der Veränderung schließt einen Anfang und ein Werden ein, und diese sind nur als Vorgänge in der Zeit denkbar. Daher ist es gewiss, dass wir die ursächlichen Zusammenhänge der verschiedenen Geschehnisse innerhalb eines Vorgangs, oder den Vorgang selbst, niemals vollständig begreifen können, wenn wir ihn nicht in der Zeit betrachten und das Maß der Zeit an ihn anlegen. So ist in dem Vorgang der Veränderung, durch den Güter höherer Ordnung allmählich in Güter erster Ordnung umgewandelt werden, bis diese letzteren schließlich jenen Zustand herbeiführen, den wir die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nennen, die Zeit ein wesentliches Merkmal unserer Betrachtungen.
Wenn wir die komplementären Güter einer bestimmten höheren Ordnung in unserer Verfügung haben, müssen wir sie zunächst in Güter der nächstniederen Ordnung umwandeln und sodann stufenweise in Güter immer niederer Ordnungen, bis sie zu Gütern erster Ordnung gestaltet sind, die allein unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse verwendet werden können. So kurz die Zeiträume, die zwischen den verschiedenen Phasen dieses Vorgangs liegen, oftmals auch erscheinen mögen (und der Fortschritt in der Technik und in den Beförderungsmitteln ist beständig bestrebt, sie zu verkürzen), so ist ihr völliges Verschwinden gleichwohl nicht denkbar. Es ist unmöglich, Güter einer beliebigen Ordnung durch eine bloße Handbewegung in die entsprechenden Güter niederer Ordnung umzuwandeln. Im Gegenteil ist nichts gewisser, als dass eine Person, die über Güter höherer Ordnung verfügt, sich erst nach einem merklichen Zeitraum, der je nach den besonderen Umständen bald kürzer, bald länger sein kann, in der tatsächlichen Lage befinden wird, über die Güter der nächstniederen Ordnung zu gebieten. Was aber hier von einem einzelnen Glied der ursächlichen Kette gesagt wurde, gilt in noch höherem Maße für den gesamten Vorgang.
Der Zeitraum, den dieser Vorgang in einzelnen Fällen erfordert, ist je nach der Natur des Falles erheblich verschieden. Eine Person, die über das gesamte Land, die Arbeitsleistungen, Werkzeuge und das Saatgut verfügt, die zur Erzeugung eines Eichenwaldes erforderlich sind, wird gezwungen sein, beinahe hundert Jahre zu warten, ehe das Holz hiebreif ist, und in den meisten Fällen wird der tatsächliche Besitz von Holz in diesem Zustand erst ihren Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern zukommen. Andererseits wird in manchen Fällen eine Person, die über die Zutaten und die nötigen Werkzeuge, Arbeitsleistungen usw. verfügt, die zur Erzeugung von Speisen oder Getränken erforderlich sind, in der Lage sein, die Speisen oder Getränke selbst schon in wenigen Augenblicken zu verwenden. Doch wie groß der Unterschied zwischen den verschiedenen Fällen auch sein mag, eines ist gewiss: Der Zeitraum, der zwischen dem Gebot über Güter höherer Ordnung und dem Besitz der entsprechenden Güter niederer Ordnung liegt, kann niemals vollständig beseitigt werden. Güter höherer Ordnung erlangen und behaupten ihren Güter-Charakter daher nicht mit Rücksicht auf Bedürfnisse der unmittelbaren Gegenwart, sondern infolge menschlicher Voraussicht nur mit Rücksicht auf Bedürfnisse, die empfunden werden, wenn der Vorgang der Erzeugung abgeschlossen sein wird.
Nach dem Gesagten ist es offenkundig, dass sich das Gebot über Güter höherer Ordnung und das Gebot über die entsprechenden Güter erster Ordnung hinsichtlich einer bestimmten Art des Verbrauchs darin unterscheiden, dass die letzteren unmittelbar verbraucht werden können, während die ersteren eine frühere Stufe in der Bildung der Genussgüter darstellen und daher erst nach Ablauf eines merklichen Zeitraums, der je nach der Natur des Falles länger oder kürzer ist, für den unmittelbaren Verbrauch verwendet werden können. Doch ein weiterer überaus wichtiger Unterschied zwischen dem unmittelbaren Gebot über ein Genussgut und dem mittelbaren Gebot über dasselbe (durch den Besitz von Gütern höherer Ordnung) erheischt unsere Betrachtung.
Eine Person, der Genussgüter unmittelbar zur Verfügung stehen, ist ihrer Menge und Beschaffenheit gewiss. Eine Person aber, die nur mittelbar, durch den Besitz der entsprechenden Güter höherer Ordnung, über sie gebietet, vermag die Menge und Beschaffenheit der Güter erster Ordnung, die ihr am Ende des Erzeugungsvorgangs zur Verfügung stehen werden, nicht mit derselben Gewissheit zu bestimmen.
Eine Person, die hundert Scheffel11 Getreide hat, kann über die Verwendung dieses Gutes mit jener Gewissheit hinsichtlich Menge und Beschaffenheit verfügen, die der unmittelbare Besitz eines beliebigen Gutes im Allgemeinen zu bieten vermag. Eine Person aber, die über solche Mengen an Land, Saatgut, Dünger, Arbeitsleistungen, landwirtschaftlichen Geräten usw. gebietet, wie sie zur Erzeugung von hundert Scheffeln Getreide gewöhnlich erforderlich sind, sieht sich der Aussicht gegenüber, mehr als diese Menge an Getreide zu ernten, aber auch der Aussicht, weniger zu ernten. Auch lässt sich die Möglichkeit eines völligen Ernteausfalls nicht ausschließen. Sie ist überdies einer merklichen Ungewissheit hinsichtlich der Beschaffenheit des Erzeugnisses ausgesetzt.
Diese Ungewissheit hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit des Erzeugnisses, über das man durch den Besitz der entsprechenden Güter höherer Ordnung verfügt, ist in manchen Zweigen der Erzeugung größer als in anderen. Eine Person, der die zur Erzeugung von Schuhen nötigen Stoffe, Werkzeuge und Arbeitsleistungen zur Verfügung stehen, wird aus der Menge und Beschaffenheit der vorhandenen Güter höherer Ordnung mit einem beträchtlichen Grad an Genauigkeit Schlüsse über die Menge und Beschaffenheit der Schuhe ziehen können, die sie am Ende des Erzeugungsvorgangs haben wird. Eine Person aber, die über ein zum Flachsbau geeignetes Feld, die entsprechenden landwirtschaftlichen Geräte sowie die nötigen Arbeitsleistungen, das Leinsaatgut, den Dünger usw. gebietet, wird sich kein völlig sicheres Urteil über die Menge und Beschaffenheit der Ölsaat bilden können, die sie am Ende des Erzeugungsvorgangs ernten wird. Doch wird sie hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit ihres Erzeugnisses einer geringeren Ungewissheit ausgesetzt sein als ein Hopfenbauer, ein Jäger oder gar ein Perlenfischer. Wie groß diese Unterschiede zwischen den verschiedenen Zweigen der Erzeugung auch sein mögen, und obgleich der Fortschritt der Gesittung dahin wirkt, die damit verbundene Ungewissheit zu vermindern, so ist es doch gewiss, dass ein merklicher Grad an Ungewissheit hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit eines schließlich zu erlangenden Erzeugnisses stets vorhanden sein wird, wenngleich bald in größerem und bald in geringerem Ausmaß, je nach der Natur des Falles.
Der letzte Grund für diese Erscheinung findet sich in der eigentümlichen Stellung des Menschen gegenüber dem ursächlichen Vorgang, den wir die Erzeugung von Gütern nennen. Güter höherer Ordnung werden, in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ursächlichkeit, in Güter der nächstniederen Ordnung umgewandelt; diese werden weiter umgewandelt, bis sie zu Gütern erster Ordnung werden, und führen schließlich jenen Zustand herbei, den wir die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nennen. Güter höherer Ordnung sind die wichtigsten Elemente dieses ursächlichen Vorgangs, doch sind sie keineswegs die einzigen. Es gibt andere Elemente, außer jenen, die der Güterwelt angehören, die auf die Menge und Beschaffenheit des Ergebnisses des ursächlichen Vorgangs einwirken, den wir die Erzeugung von Gütern nennen. Diese anderen Elemente sind entweder von solcher Art, dass wir ihren ursächlichen Zusammenhang mit unserer Wohlfahrt nicht erkannt haben, oder sie sind Elemente, deren Einfluss auf das Erzeugnis wir wohl kennen, die aber aus irgendeinem Grunde unserer Herrschaft entzogen sind.
So kannten die Menschen bis vor kurzem den Einfluss der verschiedenen Arten von Böden, chemischen Stoffen und Düngern auf das Wachstum der verschiedenen Pflanzen nicht und wussten daher nicht, dass diese Faktoren bald eine günstigere und bald eine weniger günstige (oder sogar eine ungünstige) Wirkung auf das Ergebnis des Erzeugungsvorgangs haben, sowohl hinsichtlich seiner Menge als auch seiner Beschaffenheit. Infolge der Entdeckungen auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Chemie ist ein gewisser Teil der Ungewissheiten der Landwirtschaft bereits beseitigt, und der Mensch ist in der Lage, soweit es die Entdeckungen selbst gestatten, in jedem Falle die günstigen Wirkungen der bekannten Faktoren herbeizuführen und die nachteiligen zu vermeiden.
Veränderungen des Wetters bieten ein Beispiel aus der zweiten Kategorie. Den Landwirten ist gewöhnlich ganz klar, welche Art von Wetter für das Wachstum der Pflanzen am günstigsten ist. Da sie aber nicht die Macht haben, günstiges Wetter herbeizuführen oder Wetter zu verhindern, das den Setzlingen schädlich ist, sind sie in nicht geringem Maße von dessen Einfluss auf die Menge und Beschaffenheit ihres geernteten Erzeugnisses abhängig. Obgleich das Wetter, wie alle anderen Naturkräfte, sich gemäß unerbittlichen ursächlichen Gesetzen geltend macht, erscheint es den wirtschaftenden Menschen als eine Reihe von Zufällen, da es außerhalb ihres Herrschaftsbereichs liegt.
Der größere oder geringere Grad der Gewissheit bei der Vorhersage der Beschaffenheit und Menge eines Erzeugnisses, über das die Menschen infolge ihres Besitzes der zu seiner Erzeugung erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügen werden, hängt vom größeren oder geringeren Grad der Vollständigkeit ihrer Kenntnis der Elemente des ursächlichen Vorgangs der Erzeugung ab und vom größeren oder geringeren Grad der Herrschaft, die sie über diese Elemente auszuüben vermögen. Der Grad der Ungewissheit bei der Vorhersage sowohl der Menge als auch der Beschaffenheit eines Erzeugnisses wird durch die entgegengesetzten Verhältnisse bestimmt. Die Ungewissheit der Menschen hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit des Erzeugnisses (der entsprechenden Güter erster Ordnung) des gesamten ursächlichen Vorgangs ist umso größer, je größer die Zahl der Elemente ist, die in irgendeiner Weise an der Erzeugung der Genussgüter beteiligt sind und die wir entweder nicht verstehen oder über die wir, selbst wenn wir sie verstehen, keine Herrschaft haben — das heißt, je größer die Zahl der Elemente ist, die keinen Güter-Charakter besitzen.
Diese Ungewissheit ist einer der wichtigsten Faktoren in der wirtschaftlichen Ungewissheit der Menschen und ist, wie wir im Folgenden sehen werden, von der größten praktischen Bedeutung in der menschlichen Wirtschaft.
5. Die Ursachen des Fortschritts der menschlichen Wohlfahrt
„Die größte Verbesserung in den Produktivkräften der Arbeit“, sagt Adam Smith, „und der größte Teil der Geschicklichkeit, Gewandtheit und Urteilskraft, mit der sie irgendwo gelenkt oder angewandt wird, scheinen die Wirkungen der Arbeitsteilung gewesen zu sein.“12 Und: „Es ist die große Vervielfältigung der Erzeugnisse aller verschiedenen Gewerbe infolge der Arbeitsteilung, die in einer wohlgeordneten Gesellschaft jenen allgemeinen Wohlstand bewirkt, der sich bis auf die untersten Schichten des Volkes erstreckt.“13
Auf solche Weise hat Adam Smith die fortschreitende Arbeitsteilung zum zentralen Faktor des wirtschaftlichen Fortschritts der Menschheit gemacht — in Einklang mit der überwältigenden Bedeutung, die er der Arbeit als einem Element der menschlichen Wirtschaft beimisst. Ich glaube indes, dass der ausgezeichnete Verfasser, den ich soeben angeführt habe, in seinem Kapitel über die Arbeitsteilung nur auf eine einzige Ursache des Fortschritts der menschlichen Wohlfahrt Licht geworfen hat, während andere, nicht minder wirksame Ursachen seiner Aufmerksamkeit entgangen sind.
Wir dürfen annehmen, dass die Aufgaben in der Sammelwirtschaft eines australischen Stammes größtenteils auf die wirksamste Weise unter den verschiedenen Mitgliedern des Stammes verteilt sind. Einige sind Jäger; andere sind Fischer; und wieder andere sind ausschließlich mit dem Sammeln wildwachsender pflanzlicher Nahrung beschäftigt. Einige der Frauen sind gänzlich mit der Zubereitung der Nahrung befasst, andere mit der Anfertigung von Kleidern. Wir können uns die Arbeitsteilung des Stammes als noch weiter getrieben vorstellen, sodass jede einzelne Aufgabe von einem bestimmten, hierauf spezialisierten Mitglied des Stammes verrichtet wird. Fragen wir nun, ob eine so weit getriebene Arbeitsteilung eine solche Wirkung auf die Vermehrung der Menge der den Mitgliedern des Stammes verfügbaren verbrauchbaren Güter hätte, wie sie von Adam Smith als Folge der fortschreitenden Arbeitsteilung betrachtet wird. Offenkundig wird dieser Stamm (oder ein beliebiges anderes Volk) infolge einer solchen Veränderung entweder dasselbe Ergebnis seiner Arbeit mit geringerer Mühe oder bei gleicher Mühe ein größeres Ergebnis als zuvor erzielen. Er wird somit, soweit dies überhaupt möglich ist, seine Lage durch eine angemessenere und wirksamere Zuteilung der beruflichen Aufgaben verbessern. Doch ist diese Verbesserung sehr verschieden von jener, die wir in tatsächlichen Fällen wirtschaftlich fortschreitender Völker beobachten können.
Vergleichen wir diesen letzten Fall mit einem anderen. Nehmen wir ein Volk an, das seine Aufmerksamkeit auf Güter dritter, vierter und höherer Ordnungen ausdehnt, anstatt seine Tätigkeit bloß auf die Aufgaben einer primitiven Sammelwirtschaft zu beschränken — das heißt, auf den Erwerb der von der Natur dargebotenen Güter niederster Ordnung (gewöhnlich Güter erster und möglicherweise zweiter Ordnung). Wenn ein solches Volk fortschreitend Güter immer höherer Ordnungen der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuführt, und besonders wenn jeder Schritt in dieser Richtung von einer angemessenen Arbeitsteilung begleitet wird, so werden wir zweifellos jenen Fortschritt der Wohlfahrt beobachten, den Adam Smith geneigt war, ausschließlich dem letzteren Faktor zuzuschreiben. Wir werden den Jäger sehen, der anfänglich das Wild mit der Keule verfolgt und sich dann der Jagd mit Bogen und Jagdnetz zuwendet, der Viehzucht der einfachsten Art und nach und nach immer ausgiebigeren Formen der Viehzucht. Wir werden Menschen sehen, die anfänglich von wilden Pflanzen leben und sich immer ausgiebigeren Formen der Landwirtschaft zuwenden. Wir werden das Aufkommen der Gewerbe sehen und ihre Verbesserung durch Werkzeuge und Maschinen. Und in engstem Zusammenhang mit diesen Entwicklungen werden wir die Wohlfahrt dieses Volkes wachsen sehen.
Je weiter die Menschheit in dieser Richtung fortschreitet, desto mannigfaltiger werden die Arten der Güter, desto mannigfaltiger folglich die Beschäftigungen und desto notwendiger und wirtschaftlicher auch die fortschreitende Arbeitsteilung. Doch ist es offenkundig, dass die Vermehrung der dem Menschen verfügbaren Genussgüter nicht die ausschließliche Wirkung der Arbeitsteilung ist. In der Tat kann die Arbeitsteilung nicht einmal als die wichtigste Ursache des wirtschaftlichen Fortschritts der Menschheit bezeichnet werden. Richtigerweise sollte sie nur als ein Faktor unter den großen Einflüssen betrachtet werden, die die Menschheit von Barbarei und Elend zu Gesittung und Reichtum führen.
Die Erklärung der Wirkung der zunehmenden Verwendung von Gütern höherer Ordnung auf die wachsende Menge der für den menschlichen Verbrauch verfügbaren Güter (Güter erster Ordnung) bereitet wenig Schwierigkeit.
In ihrer primitivsten Form ist eine Sammelwirtschaft auf das Aufsammeln jener Güter niederster Ordnung beschränkt, die von der Natur zufällig dargeboten werden. Da die wirtschaftenden Einzelnen keinen Einfluss auf die Erzeugung dieser Güter ausüben, ist ihr Ursprung von den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen unabhängig und daher, soweit es jene betrifft, zufällig. Wenn die Menschen aber diese primitivste Form der Wirtschaft aufgeben, die Wege erforschen, auf denen Dinge in einem ursächlichen Vorgang zur Erzeugung von Genussgütern verbunden werden können, sich der Dinge bemächtigen, die einer solchen Verbindung fähig sind, und sie als Güter höherer Ordnung behandeln, so werden sie Genussgüter erlangen, die ebenso wahrhaft die Ergebnisse natürlicher Vorgänge sind wie die Genussgüter einer primitiven Sammelwirtschaft, doch werden die verfügbaren Mengen dieser Güter nicht länger von den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen unabhängig sein. Vielmehr werden die Mengen der Genussgüter durch einen Vorgang bestimmt, der in der Macht der Menschen steht und durch menschliche Zwecke innerhalb der von den Naturgesetzen gesetzten Grenzen geregelt wird. Genussgüter, die vorher das Erzeugnis eines zufälligen Zusammentreffens der Umstände ihres Ursprungs waren, werden, sobald die Menschen diese Umstände erkannt und die Herrschaft über sie erlangt haben, zu Erzeugnissen des menschlichen Willens innerhalb der von den Naturgesetzen gesetzten Grenzen. Die Mengen der dem Menschen verfügbaren Genussgüter sind allein durch das Ausmaß der menschlichen Kenntnis der ursächlichen Zusammenhänge zwischen den Dingen und durch das Ausmaß der menschlichen Herrschaft über diese Dinge begrenzt. Das zunehmende Verständnis der ursächlichen Zusammenhänge zwischen den Dingen und der menschlichen Wohlfahrt sowie die zunehmende Herrschaft über die entfernteren Bedingungen, die für die menschliche Wohlfahrt verantwortlich sind, haben die Menschheit daher aus einem Zustand der Barbarei und des tiefsten Elends zu ihrer gegenwärtigen Stufe der Gesittung und des Wohlergehens geführt und haben weite, von wenigen elenden, übermäßig armen Menschen bewohnte Landstriche in dicht bevölkerte gesittete Länder verwandelt. Nichts ist gewisser, als dass der Grad des wirtschaftlichen Fortschritts der Menschheit auch in künftigen Zeitaltern dem Grad des Fortschritts der menschlichen Kenntnis entsprechen wird.
6. Eigentum
Die Bedürfnisse der Menschen sind mannigfaltig, und ihr Leben und ihre Wohlfahrt sind nicht gesichert, wenn ihnen nur die Mittel, so reichlich sie auch sein mögen, für die Befriedigung bloß eines dieser Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Obgleich die Art und der Grad der Vollständigkeit der Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse eine nahezu unbegrenzte Mannigfaltigkeit aufweisen können, ist eine gewisse Harmonie in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse gleichwohl, bis zu einem gewissen Punkt, für die Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt unentbehrlich. Der eine Mensch mag in einem Palast wohnen, die erlesensten Speisen verzehren und sich in die kostbarsten Gewänder kleiden. Ein anderer mag seine Ruhestätte im dunklen Winkel einer elenden Hütte finden, sich von Überresten nähren und sich mit Lumpen bedecken. Doch ein jeder von ihnen muss versuchen, seine Bedürfnisse nach Obdach und Kleidung ebenso zu befriedigen wie sein Bedürfnis nach Nahrung. Es ist klar, dass selbst die vollständigste Befriedigung eines einzelnen Bedürfnisses Leben und Wohlfahrt nicht erhalten kann.
In diesem Sinne ist es nicht unangebracht zu sagen, dass alle Güter, über die ein wirtschaftender Einzelner gebietet, hinsichtlich ihres Güter-Charakters wechselseitig voneinander abhängig sind, da jedes einzelne Gut den Zweck, dem sie alle dienen, die Erhaltung des Lebens und Wohlergehens, nicht für sich allein, sondern nur in Verbindung mit den anderen Gütern zu erreichen vermag.
In einer abgeschlossenen Hauswirtschaft, und selbst wenn nur wenig Handel zwischen den Menschen besteht, ist dieser gemeinsame Zweck der für die Erhaltung des menschlichen Lebens und der Wohlfahrt nötigen Güter offenkundig, da sie alle einem einzigen wirtschaftenden Einzelnen zur Verfügung stehen. Die Harmonie der Bedürfnisse, die die einzelnen Haushalte zu befriedigen suchen, spiegelt sich in ihrem Eigentum wider.14 Auf einer höheren Stufe der Gesittung, und besonders in unserer hochentwickelten Tauschwirtschaft, wo der Besitz einer beträchtlichen Menge irgendeines wirtschaftlichen Gutes das Gebot über entsprechende Mengen aller anderen Güter verleiht, ist die wechselseitige Abhängigkeit der Güter in der Wirtschaft der einzelnen Mitglieder der Gesellschaft weniger deutlich zu erkennen, tritt aber weit deutlicher hervor, wenn das Wirtschaftssystem als Ganzes betrachtet wird.
Wir sehen überall, dass nicht einzelne Güter, sondern Verbindungen von Gütern verschiedener Art den Zwecken der wirtschaftenden Menschen dienen. Diese Verbindungen von Gütern stehen den Einzelnen entweder unmittelbar zu Gebote, wie es in der abgeschlossenen Hauswirtschaft der Fall ist, oder teils unmittelbar und teils mittelbar, wie es in unserer entwickelten Tauschwirtschaft der Fall ist. Nur in ihrer Gesamtheit bringen diese Güter jene Wirkung hervor, die wir die Befriedigung unserer Bedürfnisse nennen, und in der Folge die Sicherung unseres Lebens und unserer Wohlfahrt.
Die gesamte Summe der Güter, über die ein wirtschaftender Einzelner zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gebietet, nennen wir sein Eigentum. Sein Eigentum ist indes keine willkürlich zusammengesetzte Menge von Gütern, sondern ein unmittelbares Abbild seiner Bedürfnisse, ein in sich gefügtes Ganzes, von dem kein wesentlicher Teil vermindert oder vermehrt werden kann, ohne die Verwirklichung des Zwecks zu beeinträchtigen, dem es dient.