Anhang C: Das Wesen des Wertes
Versuche, die allen Formen des Güterwertes gemeinsamen Faktoren zu bestimmen und damit den allgemeinen Begriff des „Wertes" zu formulieren, finden sich in den Werken aller neueren deutschen Autoren, die die Werttheorie selbständig behandelt haben. Überdies haben sie alle versucht, den Gebrauchswert der Güter von der blossen Nützlichkeit zu unterscheiden.
Friedländer („Theorie des Werthes", Dorpater Universitäts Program, 1852, S. 48) bestimmt den Wert als „das im menschlichen Urtheil erkannte Verhältniss, wornach ein Ding Mittel für die Erfüllung eines erstrebenswerthen Zweckes sein kann". (Siehe auch H. Storch, Cours d'économie politique, St. Petersburg, 1815, I, 36.) Da das von Friedländer beschriebene Verhältnis (vorausgesetzt, der angestrebte Zweck ist die Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses oder ein Zweck, der ursächlich mit der Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses verbunden ist) das ist, was die Nützlichkeit eines Dinges ausmacht, ist seine Bestimmung mit einer solchen identisch, in welcher der Wert eines Gutes als in seiner erkannten Tauglichkeit zur Erreichung eines Zweckes bestehend aufgefasst wird, oder als die erkannte Nützlichkeit eines Dinges. Doch ist die Nützlichkeit eine allgemeine Voraussetzung des Gütercharakters, und Friedländers Bestimmung ist deshalb zu weit, ganz abgesehen davon, dass sie das Wesen des Wertes nicht berührt. In der Tat gelangt Friedländer zu dem Schluss (a.a.O., S. 50), dass nichtwirtschaftliche Güter ebenso sehr Gegenstände der menschlichen Wertschätzung sind wie wirtschaftliche Güter.
Wie viele seiner Vorgänger sieht Karl Knies („Die nationalökonomische Lehre vom Werth", Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft, XI ²¹, 423) im Wert den Grad der Tauglichkeit eines Gutes, menschlichen Zwecken zu dienen. (Siehe auch die früheren Auflagen von Wilhelm Roschers Die Grundlagen der Nationalökonomie, z.B. die Vierte Auflage, Stuttgart, 1861, S. 5.) Dieser Auffassung kann ich nicht beipflichten, denn obwohl der Wert eine messbare Grösse ist, gehört das Mass des Wertes ebenso wenig zum Wesen des Wertes wie das Mass des Raumes oder der Zeit zum Wesen des Raumes oder der Zeit. Tatsächlich ahnt Knies selbst die Schwierigkeiten, zu denen seine Auffassung des Wertes letztlich führt, da er auch Brauchbarkeit, Nützlichkeit und selbst den Gütercharakter als Bestimmungen des Wertes anerkennt und bemerkt, dass „die Werttheorie . . . [ist] . . . an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Bedeutungen des Wortes Werth aufgebaut" (ebd., S. 423–424). Er gelangt daher zu keinem einheitlichen Prinzip des Wertes.
A.E.F. Schäffle („Die ethische Seite der nationalökonomischen Lehre vom Werthe", ursprünglich veröffentlicht in Akademisches Programm zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs Wilhelm, Tübingen, 1862, und wieder abgedruckt in A.E.F. Schäffle Gesammelte Aufsätze Tübingen, 1885, I, 184–195) geht von der Auffassung aus, dass „eine potentielle oder actuelle vom Menschen mit bewusstem Willen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersönlichen Aussendingen ist also stets erforderlich, wenn vom Wirthschaften und von wirthschaftlichen Gütern soll die Rede sein können. Diese Beziehung lässt sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes als von Seite des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objectiv ist sie die Brauchbarkeit, subjectiv der Werth des Gutes. Brauchbarkeit (Dienlichkeit, Nützlichkeit) ist die Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke . . . zu dienen. Werth aber ist die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit hat." (Ebd., S. 186). Doch Schäffle selbst zeigt, dass diese Bestimmung des Wertes gewiss zu weit ist, wenn er in seinen späteren Schriften (z.B. Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, Tübingen, 1873, I, 162) den Wert als „die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringenden Opfer" bestimmt. Seine frühere Bestimmung ist zu weit, weil auch nichtwirtschaftliche Güter Nützlichkeit besitzen und bewusst auf die Zwecke der Menschen angewandt werden können, obwohl sie keinen Wert haben. Sie beschränkt den Wert daher nicht auf wirtschaftliche Güter, obwohl Schäffle, ein scharfsinniger Gelehrter, sich der Tatsache voll bewusst ist, dass nichtwirtschaftlichen Gütern niemals Wert beigemessen wird (Gesammelte Aufsätze, S. 187). Seine neuere Bestimmung dagegen ist deutlich zu eng, denn nichts ist gewisser, als dass es zahlreiche wirtschaftliche Güter gibt, die ohne das geringste Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (etwa Schwemmland), und noch andere wirtschaftliche Güter, die überhaupt durch kein wirtschaftliches Opfer erlangt werden können (zum Beispiel angeborene Begabungen). Doch hat Schäffle gleichwohl einen wichtigen Faktor für das tiefere Verständnis des Wesens des Wertes ins klarste Licht gerückt. Denn nach ihm ist es nicht die objektive Tauglichkeit eines Gutes an sich (ebd., S. 186), noch der Grad seiner Nützlichkeit (ebd., S. 191–192), sondern die Bedeutung eines Gutes für einen wirtschaftenden Einzelnen, was das Wesen seines Wertes ausmacht.
Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffassung des Wertes hat H. Roesler geleistet („Zur Theorie des Werthes", Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, XI ²², 279–313 und 406–419). Roesler kommt zu dem Ergebnis, „dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchs- und Tauschwert unrichtig sei und mit dem Moment des nützlichen Gebrauchs der Dinge der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass viel mehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögensqualität der Dinge bezeichne und durch Realisierung der Vermögensrechtsordnung zur concreten Erscheinung komme." (Ebd., S. 406.) Roeslers eigentümlicher Standpunkt tritt in dieser Stelle zutage, ebenso aber auch der Umstand, dass seine Auffassung einen Fortschritt darstellt. Denn er grenzt den Bereich der Gegenstände, die das Vermögen bilden, richtig ab und trennt den Nutzen der Güter streng von ihrem Wert. Doch kann ich Roesler nicht zustimmen, wenn er den Vermögenscharakter eines Gutes zum bestimmenden Grundsatz seines Wertes macht, da sowohl der Vermögenscharakter eines Gutes als auch sein Wert Folgen desselben quantitativen Verhältnisses sind (jenes Verhältnisses, das im Text oben beschrieben wurde). Überdies erscheint mir Roeslers Auffassung vom Vermögenscharakter fragwürdig, weil sie der Rechtswissenschaft entlehnt war (siehe ebd., S. 295 und 302ff., und auch Christian von Schlözer, Anfangsgründe der Staatswirthschaft, Riga, 1805, S. 14). Ebenso wie ihr ökonomischer Charakter ist der Wert der Güter unabhängig von der gesellschaftlichen Wirtschaft, von der Rechtsordnung und sogar vom Bestehen der menschlichen Gesellschaft selbst. Denn der Wert lässt sich auch in einer isolierten Wirtschaft beobachten und kann daher nicht auf der Rechtsordnung begründet sein.
Unter den früheren Versuchen, den allgemeinen Begriff des Wertes zu bestimmen, möchte ich auch jene erwähnen von: Geminiano Montanari (Della moneta, in Scrittori classici Italiani di economia politica, Milano, 1803–5, II, 43); A.R.J. Turgot („Valeurs et Monnaies" in Oeuvres de Turgot, hg. von G. Schelle, Paris, 1913–23, III, 79ff.); E.B. de Condillac (Le commerce et le gouvernement, abgedruckt in E. Daire, [Hg.] Mélanges d'économie politique, Paris, 1847, I, 251ff.); G. Garnier (im Vorwort zu seiner französischen Übersetzung von A. Smiths Wealth of Nations unter dem Titel La Richesse des Nations, Paris, 1843, I, xlviff.); und H. Storch (a.a.O., I, 56ff.). Unter diesen ist es insbesondere Condillacs Wertdefinition, die keine geringe Ähnlichkeit mit den jüngsten Entwicklungen der Werttheorie in Deutschland aufweist.