Note
Footnotes
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Der nächste Absatz erscheint hier im Original als Fußnote.,TR. ↩
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„Werthquote.“ Menger legt das dieser These zugrunde liegende Argument ausführlich auf den Seiten 163 bis 165 dar. Eine erläuternde Anmerkung mag jedoch ↩
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Der Rest dieses Absatzes ist im Original eine Fußnote.,TR. ↩
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Nicht nur die technischen Produktionsmittel sind als Güter höherer Ordnung anzusehen, sondern allgemein alle Güter, die zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nur durch Verbindung mit anderen Gütern höherer Ordnung verwendet werden können. Die Waren, die ein Großhändler nur unter Einsatz von Kapital, unter Aufwendung von Transportkosten und unter Verwendung verschiedener spezifischer Arbeitsleistungen an den Einzelhändler weitergeben kann, sind als Güter höherer Ordnung anzusehen. Dasselbe gilt für die Waren in den Händen eines Krämers. Selbst der Spekulant fügt den Gegenständen seiner Spekulation zumindest seine unternehmerischen Tätigkeiten und seine Kapitalleistungen, oft auch Lagerleistungen, Lagerhaltung usw. hinzu (siehe Hermann, a. a. O., S. 65). ↩
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„gebunden.“,TR. ↩
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Da bei sonst gleichen Umständen sowohl die Ergiebigkeit eines Produktionsprozesses als auch der Wert der verwendeten Kapitalleistungen umso größer sind, je länger der für den Produktionsprozess erforderliche Zeitraum ist, werden die Werte der Güter höherer Ordnung, die in Produktionsprozessen sehr unterschiedlicher Dauer eingesetzt werden können und die uns daher nach unserer Wahl Konsumgüter unterschiedlichen Wertes zu verschiedenen Zeitpunkten sichern, in Bezug auf die Gegenwart ins Gleichgewicht gebracht. ↩
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Der nächste Absatz erscheint hier im Original als Fußnote.,TR. ↩
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Der Rest dieses Absatzes ist im Original eine Fußnote.,TR. ↩
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H.v. Mangoldt, Die Lehre vom Unternehmergewinn, Leipzig, 1855, S. 36ff. ↩
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Menger fügt hier eine umfangreiche Fußnote an, die als die letzten drei Absätze dieses Kapitels in den Text aufgenommen wurde.,TR. ↩
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N.F. Canard, Principes d’économie politique, Paris, 1901, S. 5ff.; Carey, a. a. O., III, 131ff.; Frédéric Bastiat, Harmonies économiques, in Oeuvres complètes de F. Bastiat, Paris, 1893, VI, 297ff.; Max Wirth, Grundzüge der National-Oekonomie, Köln, 1871, I, 284ff.; Hermann Roesler, Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, Rostock, 1864, S. 500–513. ↩
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Der Rest dieses Absatzes ist im Original eine Fußnote.,TR. ↩ ↩2
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Ricardo, Principles of Political Economy and Taxation, hrsg. von E.C.K. Gonner, London, 1891, S. 44–61 und 392–420. ↩
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Siehe Karl Rodbertus, Zur Beleuchtung der sozialen Frage, Berlin, 1890, I, 89ff. ↩
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Rodbertus (a. a. O., S. 117 ff.) argumentiert, dass unsere gesellschaftlichen Einrichtungen es den Eigentümern von Kapital und Boden ermöglichen, den Arbeitern einen Teil des Arbeitsprodukts wegzunehmen und dadurch ohne Arbeit zu leben. Seine Argumentation beruht auf der irrigen Annahme, dass das gesamte Ergebnis eines Produktionsprozesses als das Produkt der Arbeit anzusehen sei. Arbeitsleistungen sind jedoch nur einer der Faktoren des Produktionsprozesses und sind in keinem höheren Grade wirtschaftliche Güter als die übrigen Produktionsfaktoren einschließlich der Leistungen von Boden und Kapital. Kapitalisten und Grundbesitzer leben daher nicht von dem, was sie den Arbeitern wegnehmen, sondern von den Leistungen ihres Bodens und Kapitals, die einen Wert haben, ebenso wie die Arbeitsleistungen, sowohl für die Einzelnen als auch für die Gesellschaft. ↩
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Der Wert eines Stücks Land wird durch den erwarteten Wert seiner Leistungen bestimmt und nicht umgekehrt. Der Wert eines Stücks Land ist nichts anderes als der auf die Gegenwart abgezinste erwartete Wert aller seiner künftigen Leistungen. Je höher daher der erwartete Wert der Leistungen des Bodens und je niedriger der Wert der Leistungen des Kapitals (Zinssatz), desto höher wird der Wert des Bodens sein. Wir werden später sehen, dass der Wert der Güter die Grundlage für ihre Preise ist. Dass der Bodenpreis in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums eines Volkes regelmäßig rasch zu steigen pflegt, ist einerseits auf eine Zunahme der Bodenrente und andererseits auf eine Abnahme des Zinssatzes zurückzuführen. ↩
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In Berlin kann eine Näherin, die 15 Stunden am Tag arbeitet, nicht verdienen, was sie zu ihrem Lebensunterhalt benötigt. Ihr Einkommen deckt Nahrung, Unterkunft und Brennholz, doch selbst bei angestrengtestem Fleiß kann sie nicht genug für Kleidung verdienen (siehe Carnap, in Deutsche Vierteljahrsschrift, 1868, Teil II, S. 165). Ähnliche Verhältnisse lassen sich in den meisten anderen Großstädten beobachten. ↩
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Der Lebensstandard eines Arbeiters wird durch sein Einkommen bestimmt, und nicht sein Einkommen durch seinen Lebensstandard. In einer eigentümlichen Verwechslung von Ursache und Wirkung ist gleichwohl oft das letztere Verhältnis behauptet worden. ↩
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Zu Kapitel VII. Siehe Anmerkungen 3 und 4 zu Kapitel VII.—TR. ↩
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Die nächsten beiden Absätze erscheinen im Original als eine einzige Fußnote nach „labor services“ am Anfang des dritten vorangehenden Absatzes.,TR. ↩
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Eine Besonderheit der Preisbildung im Falle der Leistungen des Kapitals beruht, wie wir später sehen werden, auf der Tatsache, dass diese Leistungen gewöhnlich nicht verkauft werden können, ohne das Kapital selbst in die Hände des Käufers der Kapitalleistungen zu übertragen. Daraus ergibt sich für den Eigentümer des Kapitals ein Risiko, für das er durch eine Prämie entschädigt werden muss. ↩
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Siehe Schüz, „Ueber die Renten der Grundeigenthümer und den angeblichen Conflict ihrer Interessen mit denen der übrigen Volksklassen“, Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft, XI (1855), 171ff. ↩
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Adam Smith, op. cit., S. 13. ↩
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Der übrige Teil dieses Absatzes erscheint hier als Fußnote im Original.,TR. ↩
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Ich brauche kaum darauf hinzuweisen, dass die Zahlen im Text nicht die absoluten, sondern lediglich die relativen Größen der Bedeutung der fraglichen Bedürfnisbefriedigungen zahlenmäßig ausdrücken sollen. Wenn ich also die Bedeutung zweier Befriedigungen beispielsweise mit 40 und 20 bezeichne, so sage ich damit nur, dass die erste der beiden Befriedigungen für das betreffende wirtschaftende Individuum die doppelte Bedeutung der zweiten hat. ↩
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Diese Überlegungen widerlegen vollständig die Behauptung einer Reihe von ökonomischen Schriftstellern (Lotz und Rau zum Beispiel unter den jüngeren deutschen Autoren), welche die Produktivität des Handels geleugnet haben. Die Wirkung eines wirtschaftlichen Güteraustauschs auf die wirtschaftliche Lage jedes der beiden Tauschpartner ist stets dieselbe, als wäre ein neues Vermögensobjekt in seinen Besitz gelangt. Der Handel ist daher nicht weniger produktiv als gewerbliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit. ↩
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Der nächste Absatz erscheint hier als Fußnote im Original.,TR. ↩
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„die menschlichen Wirthschaften“,TR. ↩
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Careys Darstellung der Kaufleute als wirtschaftliche Schmarotzer, weil sie einen Anteil an dem Gewinn beanspruchen, der aus der Ausnutzung der vorhandenen Gelegenheiten zu wirtschaftlichen Austauschgeschäften entsteht (op. cit., III, 23–25), beruht auf seinen irrigen Vorstellungen über die Produktivität des Handels. ↩
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Siehe Anhang F (S. 305) für das Material, das ursprünglich an dieser Stelle als Fußnote erscheint.,TR. ↩
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Wenn ich sage, dass B1 den B2 wirtschaftlich ausschließt, so meine ich nicht, dass B2 durch Anwendung physischer Gewalt oder wegen rechtlicher Unfähigkeit vom Tausch ausgeschlossen wird. Die Unterscheidung ist wichtig, da B2 ohne Weiteres mehrere hundert Scheffel Getreide besitzen und somit die physische und rechtliche Macht haben könnte, A's Pferd zu erwerben, und sich dennoch nicht entschließt, es zu erwerben. Wenn er es nicht erwirbt, muss sein Grund wirtschaftlicher Natur sein, das heißt, durch Hingabe einer größeren Menge Getreide als 29 Scheffel würde er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nicht besser sorgen, als er es ohne den Tausch täte. ↩
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Es könnte die Meinung aufkommen, dass in dem von uns erörterten Fall der Preis sich nicht zwischen 30 und 80 Scheffeln Getreide bilden, sondern bei genau 30 Einheiten festsetzen werde. Diese Schlussfolgerung wäre richtig, wenn wir es mit einer Versteigerung zu tun hätten, bei der im Voraus kein Mindestpreis festgesetzt worden wäre oder dieser unter 30 Scheffeln Getreide festgesetzt worden wäre. In beiden Fällen wäre A durch die Natur einer Versteigerung selbst gezwungen, sich mit dem Preis von 30 Scheffeln zufriedenzugeben, und die Ursachen der ungewöhnlichen Preisbildung bei Versteigerungen sind im Allgemeinen in analogen Verhältnissen zu suchen. Doch wenn sich das wirtschaftende Individuum A nicht von Anfang an durch einen Versteigerungsvertrag bindet und sein Interesse mit völliger Freiheit verfolgen kann, so gibt es keinen wirtschaftlichen Grund, warum der Preis eines Pferdes in einem Tausch zwischen A und B nicht 79 Scheffel Getreide erreichen sollte, ebenso wie es keinen Grund gibt, warum er nicht bei 30 Scheffeln festgesetzt werden sollte. ↩
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Der nächste Absatz erscheint hier als Fußnote im Original.,TR. ↩
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Kein Phänomen ist häufiger als das, dass ein Monopolist seine Stellung gegen den Eintritt eines Konkurrenten auf das kämpferischste verteidigt. Doch ebenso häufig findet man, dass er sich mit einem Konkurrenten verständigt, sobald sich dieser etabliert hat. Das erste Interesse des Monopolisten ist es, zu verhindern, dass ein Konkurrent sich festsetzt. Wenn es einem Konkurrenten aber dennoch gelungen ist, sich fest zu verschanzen, so besteht sein wirtschaftliches Interesse darin, in Verbindung mit dieser zweiten Firma eine abgewandelte Monopolpolitik zu verfolgen, wann immer sich eine Monopolpolitik auch nach der Etablierung eines Konkurrenten als möglich erweist. Scharfer Wettbewerb ist in Fällen dieser Art gewöhnlich für beide wirtschaftenden Individuen nachteilig. Daher gelangen zwei zunächst einander so feindlich gesinnte Konkurrenten im Allgemeinen rasch zu einer Verständigung ↩
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Siehe Gustav Schmoller, „Die Lehre vom Einkommen in ihrem Zusammenhang mit den Grundprinzipien der Steuerlehre“, Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft, XIX (1863), 53. ↩
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Mengers Verwendung des Begriffs „Nützlichkeit“ mag dem heutigen Leser verwirrend erscheinen, sofern er nicht die Bedeutung, die Menger ihm beilegt, beständig im Auge behält. Diese Bedeutung erlaubt es ihm nicht, den Begriff zur Bezeichnung dessen zu verwenden, was man heute „Grenznutzen“ nennt. Ein Ding hat „Nützlichkeit“ (in Mengers Sinne des Begriffs), wenn alle verfügbaren Einheiten des Dinges zusammen einen Gesamtnutzen (in unserem Sinne des Begriffs) ergeben, der größer als null ist, selbst wenn der Grenznutzen des Dinges (in unserem Sinne) null beträgt. Im Allgemeinen vertritt er die Auffassung, dass der Begriff „Nützlichkeit“ völlig objektiv und ohne psychologischen Gehalt sei. Er stellt ihn sich als ein abstraktes Verhältnis zwischen einer Güterart und einem menschlichen Bedürfnis vor (in einem allgemeinen Sinne, zum Unterschied von den „konkreten Bedürfnissen“ eines Individuums — siehe Anmerkung 4 des II. Kapitels). Nützlichkeit ist daher nach Menger lediglich eine Voraussetzung des Güter-Charakters (und somit des ökonomischen Charakters), steht aber in keinem quantitativen Verhältnis zum Wert. Aus diesem Grunde verwirft er jede Gleichsetzung von „Nützlichkeit“ mit „Gebrauchswert“ (siehe auch Anmerkung 3 dieses Kapitels sowie die Anhänge C, D und G). Es liegt natürlich auf der Hand, dass das Fehlen des Begriffs „Grenznutzen“ ihn nicht daran hinderte, den Begriff auszudrücken und auszuarbeiten. — TR. ↩
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Es war dieser Irrtum, der Proudhon, op. cit., S. 59 ff., dazu verleitete zu behaupten, es bestehe ein unversöhnlicher Widerspruch zwischen Gebrauchswert und Tauschwert. ↩
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Wilhelm Roscher, Ansichten der Volkswirthschaft aus dem geschichtlichen Standpunkte, Leipzig, 1861, S. 117; Bruno Hildebrand, „Naturalwirthschaft, Geldwirthschaft und Creditwirthschaft“, Jahrbücher für National-Oekonomie und Statistik, II (1864), 17; H.v. Scheel, ↩
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Der übrige Teil dieses Absatzes und der nächste Absatz erscheinen hier als eine einzige Fußnote im Original.,TR. ↩
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Siehe den ersten Absatz von Anhang H (S. 308) für das Material, das ursprünglich hier als Fußnote erscheint.,TR. ↩
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„mit Bewusstsein gerichtet auf die allseitige Erfüllung der sittlich vernünftigen Lebenszwecke." ↩
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Siehe die letzten sieben Absätze von Anhang H (S. 309) für das Material, das ursprünglich hier als Fußnote angefügt war.,TR. ↩
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Der nächste Absatz erscheint hier als Fußnote im Original.,TR. ↩
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Die Absatzfähigkeit der Waren wird im Allgemeinen durch die wachsenden Bedürfnisse und den zunehmenden Wohlstand eines Volkes erheblich gesteigert. Die Absatzfähigkeit einiger weniger Waren wird durch diese Faktoren jedoch vermindert. Es gibt eine Reihe von Waren, die sich in einem armen Land leicht verkaufen lassen, aber praktisch unverkäuflich werden, sobald das Land wirtschaftliche Reife erlangt (siehe S. 234–5). ↩
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Theodor Mommsen, Geschichte des römischen Münzwesens, Berlin, 1860, S. v–xx, und 167ff.; Carnap, „Zur Geschichte der Münzwissenschaft und der Werthzeichen“, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, XVI (1860), 348–396; Friedrich Kenner, „Die Anfänge des Geldes in Alterthume“, Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Wien: Philologisch-Historische Classe, XLIII (1863), 382–490; Roscher, op. cit., S. 36–40; Hildebrand, op. cit., S. 5; Scheel, op. cit., S. 12–29; A.N. Bernardakis, „De l’origine des monnaies et de leurs noms“, Journal des Economistes, (Third Series), XVIII (1870), 209–245. ↩
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Aus naheliegenden Gründen werden die Wörter „Geld“ und „gelten“ in diesem und im folgenden Satz unübersetzt gelassen.,TR. ↩
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Siehe die ersten beiden Absätze von Anhang I (S. 312) für Material, das ursprünglich hier als Fußnote erscheint.,TR. ↩
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Die Sitte als Faktor beim Ursprung des Geldes wird von Condillac, op. cit., S. 286–290, und von G.F. Le Trosne, De l’intérêt social, Paris, 1777, S. 43f., hervorgehoben. ↩
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Siehe Anhang J (S. 315) für Material, das ursprünglich hier als Fußnote angefügt war.,TR. ↩
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Siehe Stein, op. cit., S. 55; besonders auch Karl Knies, „Ueber die Geldentwerthung und die mit ihr in Verbindung gebrachten Erscheinungen“, Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft, XIV (1858), 266; und Mommsen, op. cit., S. vii–viii. ↩
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August Böckh, Metrologische Untersuchungen über Gewichte, Münzfusse und Masse des Alterthums, Berlin, 1838, S. 385ff., 420ff.; Mommsen, op. cit., S. 169; Friedrich O. Hultsch, Griechische und römische Metrologie, Berlin, 1862, S. 124ff., 188ff. ↩
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Wilh. Wackernagel, „Gewerbe, Handel und Schiffahrt der Germanen“, Zeitschrift für deutsches Alterthum, IX (1853), 548ff.; Jakob Grimm, Deutsche Rechtsalterthümer, 4. Auflage bearbeitet von A. Heusler und R. Hübner, Leipzig, 1899, II, 123–124; Ad. Soetbeer, „Beiträge zur Geschichte des Geld- und Münzwesens in Deutschland“, Forschungen zur deutschen Geschichte, I (1862), 215. ↩
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Aloys Sprenger, Das Leben und die Lehre des Mohammad, Berlin, 1861–65, III, 139. ↩
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Friedrich v. Spiegel, Commentar über das Avesta, Wien, 1864–68, I, 94ff. ↩
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Plutarch, Lives, with an English translation by Bernadotte Perrin, London: William Heinemann, 1914, I, 55; Pliny, The Natural History, translated by John Bostock and H.T. Riley, London: H.G. Bohn, 1856, IV, 5–6; Heinrich Schreiber, „Die Metallringe der Kelten als Schmuck und Geld“, Taschenbuch für Geschichte und Alterthum, II, 67–152, 240–247, und III, 401–408. ↩
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Francesco Saverio Clavigero, The History of Mexico, Richmond, 1806, II, 188ff. ↩
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Ein Biberfell ist in mehreren Gebieten der Hudson’s Bay Company noch immer die Einheit des Tauschwertes. Drei Marder sind gleich einem Biber, ein weißer Fuchs gleich zwei Bibern, ein schwarzer Fuchs oder ein Bär gleich vier Bibern, und ein Gewehr gleich 15 Bibern („Die Jäger im nördlichen ↩
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Roscher, op. cit., Anmerkung 13 auf S. 313–314. ↩
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Réflexions sur la formation et la distribution des richesses, abgedruckt in Oeuvres de Turgot, hg. von G. Schelle, Paris, 1913–23, II, 554. Siehe auch Roscher, op. cit., S. 297–303, Knies, op. cit., S. 262. ↩
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Siehe hierzu besonders J.A.R. v. Helferich, Von den periodischen Schwankungen im Werth der edeln Metalle von der Entdeckung Amerikas bis zum Jahre 1830, Nürnberg, 1843. ↩
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Es ist vielleicht ebenso offensichtlich, dass dies nicht die in Kapitel V beschriebenen Grenzen sind, zwischen denen die Preisbildung stattfinden muss. Andere Deutungen mögen möglich sein, doch scheint es wahrscheinlich, dass die „Grenzen“ dieser Stelle einfach die Gebote und Angebote sind, die zwei Verhandelnde als willkürliche Ausgangspunkte in einem Feilschprozess wählen, wobei der Verkäufer herunterzugehen und der Käufer heraufzugehen beabsichtigt. Trotz Mengers anscheinender Andeutung im zweiten folgenden Absatz, dass „der Nachfragepreis“ und „der Angebotspreis“ jenes Absatzes die in Kapitel V beschriebenen Grenzen seien, sind sie offenkundig von gleicher Art wie die hier genannten „Grenzen“ des Wollmarktes.,TR. ↩
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Siehe Anmerkung 20 oben.,TR. ↩
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Das heißt, das subjektive Äquivalent dieser Güter für A ist der von A erwartete Preis. Die ursprüngliche deutsche Stelle lautet wie folgt: „der voraussichtlich dafür zu erzielende Preis ist für das wirthschaftende Subject A allerdings der Regel nach das Aequivalent dieser Güter.“ ,TR. ↩
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Obwohl dieser Unterschied in unserer Wissenschaft noch nicht hinreichend beachtet worden ist, ist er seit Langem Gegenstand eingehender Untersuchungen seitens der Rechtsgelehrten gewesen. Diese Frage ist für sie von praktischem Interesse in Fällen, in denen Schadensersatzansprüche bestehen, ebenso wie in ↩
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Bereits Aristoteles bemerkte, dass das Geld als ein Maß im Verkehr der Menschen dient (Ethica Nicomachea V. 5. 1133ᵇ, 16; und ix, 1. 1164ᵃ, 1). Unter den Schriftstellern, die den Ursprung des Geldes ausschließlich oder vorwiegend auf das Bedürfnis der wirtschaftenden Menschen nach einem Maß des „Tauschwertes“ oder der Preise zurückführen und die den Geldcharakter der edlen Metalle als auf ihrer besonderen Eignung für diesen Zweck beruhend ansehen, möchte ich hier die folgenden nennen: Carlo Antonio Broggia, Trattato delle monete, (veröffentlicht 1743) in Scrittori classici Italiani di economia politica, Milano, 1803–05, IV, 304; Pompeo Neri, Osservazioni sopra il prezzo legale delle monete, (veröffentlicht 1751) in ebd., VI, 134ff.; Ferdinando Galiani, Della moneta, in ebd., XII, 23ff. und 120ff.; Antonio Genovesi, Lezioni di economia civile, in ebd., XV, 291–313 und 333–341; Francis Hutcheson, A System of Moral Philosophy, London, 1755, II, 55–58; David Ricardo, op. cit., S. 40; Storch, op. cit., I, 45ff.; Lorenz v. Stein, System der Staatswissenschaft, Stuttgart, 1852, I, 217ff.; Albert E.F. Schäffle, Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, Tübingen, 1873, I, 221f. ↩
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Die nächsten beiden Absätze erscheinen hier als Fußnote im Original.,TR. ↩
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Die Hauptvertreter dieser Theorie sind die großen englischen Philosophen des siebzehnten Jahrhunderts. Hobbes geht von dem Bedürfnis der Menschen aus, verderbliches Vermögen zu erhalten, das sie nicht zum unmittelbaren Verbrauch bestimmen, und er zeigt, wie dieser Zweck durch Verwandlung („concoctio“) des verderblichen Vermögens in metallisches Geld erreicht werden kann. Er zeigt auch, wie Vermögen dadurch leichter mit sich geführt werden kann (Leviathan, hg. von A.D. Lindsay, „Everyman’s Library“, London, 1914, S. 133). Locke macht denselben Punkt (Two Treatises of Government, and Further Considerations concerning Raising the Value of Money, in The Works of John Locke, 12. Auflage, London, 1824, IV, 364–365 und 139ff.). ↩
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Menger gibt keine Belegstellen für die Passagen an, die er aus Bastian zitiert, und es war uns nicht möglich, sie in den veröffentlichten Werken Adolph Bastians zu finden, die uns zugänglich waren. Es ist möglich, dass Mengers Information auf einer unveröffentlichten Vorlesung oder auf einer persönlichen Mitteilung Bastians beruhte.,TR. ↩
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Der nächste Absatz erscheint im Original als eine am Ende des vorigen Absatzes angefügte Fußnote.,TR. ↩
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Siehe Adam Smith, op. cit., S. 26. ↩
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Zu Kapitel I. Siehe Anmerkungen 2 und 8 von Kapitel I.,TR. ↩
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„nichts ist nützlich außer dem, was der Rettung des eigenen ewigen Lebens dient.“ ↩
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„die Nützlichkeit selbst wird an Erwägungen des ewigen Lebens gemessen.“ ↩
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„Schwerpunkt“ ist die wörtliche Übersetzung für „Schwerpunkt“. Mengers Titel lautet „Ueber den Wechsel im ökonomischen Schwerpunkte des Güterwerthes.“ Eine weniger umständliche Übersetzung ist ohne Verlust des Geschmacks des Originals nicht möglich.—TR. ↩
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Ich rechne gleichgültige Tauschvorgänge dieser Art entschieden zu den nicht-wirtschaftlichen, da bei ihnen die vorsorgende Tätigkeit der Menschen ziellos in Gang gesetzt wird, ganz abgesehen von allen wirtschaftlichen Opfern, die sie mit sich bringen mögen. ↩
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„Besitztümer, die keinen jährlichen Ertrag abwerfen, wie Kostbarkeiten, zum Verbrauch bestimmte Erzeugnisse.“ ↩
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„das, was zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse geeignet ist.“ ↩
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„jedes Mittel zu einem Zweck eines Menschen.“ ↩
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„das Urteil, das wir über die Nützlichkeit der Dinge fällen . . . macht Güter aus ihnen.“ ↩
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„diejenigen [Dinge], die der Mensch als Mittel zu diesem Zweck [Befriedigung psychologischer und physischer Bedürfnisse] erkennt.“ ↩
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„alles, was als zur Befriedigung eines wahren menschlichen Bedürfnisses anwendbar erkannt wird“ (Mengers Hervorhebung). ↩
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„übertragbare Renten, durch private Beherrschung des Angebots und Ausschaltung des Wettbewerbs ausschließlich gemacht.“ ↩
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Zu Kapitel II. Siehe Anmerkungen 9 und 14 von Kapitel II.,TR. ↩
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„das, was nur für ein bestimmtes Opfer in Form von Arbeit oder geldlicher Gegenleistung erlangt werden kann.“ ↩
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„die handelbar sind oder die zumindest den Handel erleichtern.“ ↩
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„Zwecke und Mittel des Wirtschaftens.“ ↩
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Wir sind sozusagen gezwungen, diese . . . Güter durch Arbeit, Sparsamkeit, Enthaltsamkeit, mit einem Wort durch wirkliche Opfer zu erkaufen. ↩
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„Man kann den Begriff des Eigentums nicht von diesen Gütern trennen. Sie würden nicht existieren, wenn ihr ausschließlicher Besitz nicht der Person zugesichert wäre, die sie erworben hat. . . . Andererseits setzt das Eigentum irgendeine Form von Gesellschaft, Verträge und Gesetze voraus. Daher kann so erworbener Reichtum gesellschaftlicher Reichtum genannt werden.“ ↩
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Zu Kapitel III, Abschnitt 1. Siehe Anmerkung 1 von Kapitel III.,TR. ↩
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Es war uns nicht möglich, diesen Titel ausfindig zu machen. Wir vermuten jedoch, dass sich Mengers Verweis auf das folgende Werk bezieht: Dorpat, Kaiserliche Universität, Facultätsschriften der Kaiserlichen Universität Dorpat, dargebracht zur Feier ihres funfzigjährigen Bestehens, etc. Dorpat, 1852, (siehe Catalogue of the Printed Books in the Library of the British Museum, London, 1881–1900, I, 202).,TR. ↩
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„die durch das menschliche Urteil erkannte Beziehung, dass ein Ding ein Mittel zur Erfüllung eines erwünschten Zwecks sein kann.“ ↩
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„in einer Reihe von Fällen [ist] die Werttheorie . . . tatsächlich gänzlich auf einer Vermengung der beiden Bedeutungen des Wortes Wert errichtet.“ ↩
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„um von Wirtschaften oder von wirtschaftlichen Gütern sprechen zu können, muss stets eine bewusst von den Menschen hergestellte mögliche oder tatsächliche Beziehung zwischen Personen und unpersönlichen äußeren Objekten bestehen. Diese Beziehung kann mit Bezug auf das wirtschaftliche Objekt oder vom Standpunkt des wirtschaftenden Individuums betrachtet werden. Objektiv betrachtet ist sie die Nützlichkeit des Gutes. Subjektiv betrachtet ist sie der Wert des Gutes. Nützlichkeit (Dienlichkeit, Brauchbarkeit) ist die Eignung eines Dinges, einem menschlichen Zweck zu dienen. . . . Der Wert dagegen ist die Bedeutung, die das Gut wegen seiner Nützlichkeit für die bewussten wirtschaftlichen Zwecke des wirtschaftenden Individuums hat.“ ↩
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„die Bedeutung eines Gutes wegen der zu seiner Erlangung gebrachten Opfer.“ ↩
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„die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswert und Tauschwert ist unrichtig, und der Wertbegriff kann keineswegs an den Umstand gebunden werden, dass Dinge nützliche Verwendungen haben. Im Gegenteil ist der Wertbegriff einheitlich, bezeichnet den Reichtumscharakter der Dinge und wird infolge der Einrichtung von Gesetzen in Bezug auf das Eigentum zu einer konkreten Erscheinung.“ (Die Hervorhebungen im Zitat wurden von Menger hinzugefügt).,TR. ↩
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Zu Kapitel III, Abschnitt 2. Siehe Anmerkung 11 von Kapitel III.,TR. ↩
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Die hier gegebene Aristoteles-Stelle ist eine wörtliche englische Übersetzung der von Menger gebotenen deutschen Übersetzung. In der englischen Standardübersetzung von W. D. Ross (The Works of Aristotle, London, Oxford University Press, 1925, Bd. IX) lautet die Stelle wie folgt: „all goods must therefore be measured by some one thing. . . . That demand holds things together as a single unit is shown by the fact that when men do not need one another . . . they do not exchange, as we do when someone wants what one has oneself.“,TR. ↩
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„da die Verfassungen der menschlichen Gemüter verschieden sind, ist auch der Wert der Dinge verschieden.“ ↩
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„der Schätzungswert eines Gegenstandes ist für ein isoliertes Individuum genau gleich demjenigen Teil seiner Gesamtkräfte [Arbeit], der seinem Verlangen nach dem Gegenstand entspricht oder den er für dessen Befriedigung einzusetzen wünscht.“ ↩
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„Ein Ding wird nützlich genannt, wenn es einem unserer Bedürfnisse dient; … nach dieser Nützlichkeit schätzen wir es mehr oder weniger. … Nun ist diese Schätzung das, was wir Wert nennen.“ ↩
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„Da der Gebrauchswert stets eine Beziehung eines Dinges zum Menschen ist, wird der Gebrauchswert jeder Güterart durch die Größe und den Rang der menschlichen Bedürfnisse bestimmt, welche die Güterart befriedigt. Wo es keine Menschen und keine Bedürfnisse gibt, existiert kein Gebrauchswert. Der gesamte Gebrauchswert irgendeiner Güterart bleibt daher unverändert, solange die Bedürfnisse der menschlichen Gesellschaft unverändert bleiben, und der Gebrauchswert einer einzelnen Einheit der Art ist gleich diesem gesamten Gebrauchswert geteilt durch die Anzahl der Einheiten. Je größer also die Gesamtzahl der Einheiten ist, desto kleiner wird der jeder Einheit aus dem gesamten Gebrauchswert der Art zugeschriebene Anteil am Gebrauchswert und umgekehrt.“ ↩
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„die Erfordernisse für die Bemessung des Gebrauchswertes der Güter können nirgends anders gefunden werden als in den Grundelementen des Begriffs des Gebrauchswertes selbst.“ ↩
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„Somit hängen die Größen des Gebrauchswertes der Güter ab (a) von der Intensität der menschlichen Bedürfnisse, die sie befriedigen, und (b) von der Intensität, mit der sie diese menschlichen Bedürfnisse befriedigen. . . . Daher finden wir eine Einteilung und Stufenfolge der menschlichen Bedürfnisse, der eine Einteilung und Stufenfolge der Güterarten entspricht.“ ↩
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„Die wirtschaftliche Tätigkeit wird umso energischer betrieben werden, je dringender das Bedürfnis einer Person nach einem Gut ist und je schwieriger es ist, das diesem Bedürfnis entsprechende Gut zu beschaffen. Je mehr diese beiden Faktoren (Intensität des Verlangens und Grad der Beschaffungsschwierigkeit) aufeinander einwirken, desto stärker tritt die Bedeutung des Gutes in das die wirtschaftliche Tätigkeit leitende Bewusstsein. Alle Sätze über die Größe des Wertes und seine Veränderungen lassen sich auf diese Grundbeziehung zurückführen.“ Diese Stelle konnte in der wieder abgedruckten Ausgabe von Schäffles Aufsatz, die uns allein zur Verfügung stand, nicht ausfindig gemacht werden. Es ist wahrscheinlich, dass der Abdruck nur eine unvollständige Fassung von Schäffles ursprünglichem Artikel darstellt. Doch ob dies der Fall ist oder nicht, geht aus Schäffles anderen Schriften, zum Beispiel Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft (Tübingen, 1873, I, 172), ganz klar hervor, dass Mengers Zitat Schäffles Gedanken zutreffend wiedergibt.,TR. ↩
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„Das Verhältnis des Maßes eines gegebenen Gutes zur Gesamtheit der Güter im Allgemeinen.“ ↩
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„Das wahre Mass des Wertes eines Gutes findet man, indem man die Grösse des betreffenden Gutes durch die Grössen anderer Güter dividiert. Um dies tun zu können, muss ein gemeinsamer Nenner für die Grössen aller Güter gefunden werden. Doch dieser gemeinsame Nenner, oder das gleichartige Element in den Gütern, lässt sich nur in ihrer gleichartigen Natur finden, das heisst in dem Umstand, dass alle wahren Güter aus den sechs Elementen Materie, Arbeit, Produktion, Bedürfnis, Nützlichkeit und wahrer Verzehrbarkeit hervorgehen, da ein Gegenstand aufhört, ein Gut zu sein, sobald eines dieser Elemente verschwindet. Diese Elemente sind in einem gegebenen Gut nur in einem bestimmten Grade enthalten, und ihre Grösse bestimmt das Mass jedes wahren Gutes für sich genommen. Daraus folgt, dass das quantitative Verhältnis aller einzelnen Güter zueinander, oder das allgemeine Mass ihres Wertes, durch das Verhältnis zwischen diesen Bestandteilen der Güter und ihrer Grösse in einem Gut im Vergleich zu einem anderen gegeben ist. Dieses Verhältnis zu bestimmen und zu berechnen heisst daher, das wahre Mass des Wertes zu bestimmen." ↩
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Zu Kapitel III, Abschnitt 3. Siehe Anmerkung 15 von Kapitel III.,TR. ↩
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„Wir stellen fest, dass die Entwicklung aller Nationen insofern analog verlief, als das Kapital überall seine wirtschaftliche Macht erst nach der Einführung und weiten Verbreitung des metallischen Geldes stark zu entfalten und seine umfassendere Macht erst auf höheren Stufen der Zivilisation zu offenbaren vermochte." ↩
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Zu Kapitel V. Siehe Anmerkung 1 von Kapitel V.,TR ↩
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„was im Gross- oder Kleinhandel in Läden, Geschäften, auf Messen, Märkten usw. verkauft oder geliefert wird." ↩
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„was einer Person zu ihrem Unterhalt überflüssig ist und was sie an andere weitergibt." ↩
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„Eine Ware ist alles . . . was . . . einem anderen gegeben werden kann, insbesondere im Tausch gegen etwas anderes." ↩
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„Warenbestände, die zum Tausch bereitgehalten werden." ↩
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„jedes Erzeugnis eines Unternehmens, das als selbständiges Gut in Erscheinung tritt." ↩
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Zu Kapitel VIII, Abschnitt 1. Siehe Anmerkung 5 von Kapitel VIII,TR. ↩
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„ein Pferd . . . oder eine sonstige Geldzahlung." ↩
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Wir konnten diesen Verweis nicht verifizieren.,TR. ↩
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„für Tausch oder Verkauf bereitgehaltene Güter.“ ↩
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„jedes zum Verkauf bestimmte Gut.“ ↩
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„zum Handel bestimmte überschüssige Güter.“ ↩
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„Wertgegenstände und zum Verkauf bestimmte Güter.“ ↩
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„Erzeugnisse, die umlaufen oder zum Umlauf bestimmt sind.“ ↩
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„die verschiedenen zum Handel bestimmten Erzeugnisse.“ ↩