Anhang B: Vermögen
Die Untersuchungen über das Wesen der wirtschaftlichen Güter nahmen ihren Ausgang von den Versuchen, den Begriff des Vermögens in der Wirtschaft eines Einzelnen zu bestimmen. Adam Smith berührte die Frage kaum, doch die Andeutungen, die er machte, haben die weitreichendsten Wirkungen auf die Theorien des Vermögens gehabt. „Nachdem die Teilung der Arbeit einmal durchgängig eingetreten ist", sagt er, „. . . muss ein Mensch . . . reich oder arm sein je nach der Menge jener Arbeit, über die er gebieten oder die zu kaufen er sich leisten kann." (Wealth of Nations, Modern Library Edition, New York, 1937, S. 30.) Daraus lässt sich als folgerichtige Fortführung der Smithschen Theorie schliessen, dass die Frage, ob ein Gut uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder nicht (oder, was für Smith dasselbe ist, ob es Tauschwert hat oder nicht), das Kriterium ist, nach dem sein Charakter als Gegenstand des Vermögens (in der Wirtschaft eines Einzelnen) zu beurteilen ist. Auch Say folgt diesem Gedankengang. In seinem Traité d'économie politique (Paris, 1803, S. 2) trennt er die Güter, die Tauschwert haben, von denen, die ihn nicht haben, und schliesst letztere vom Vermögen aus. („Ce qui n'a point de valeur, ne saurait être une richesse. Ces choses ne sont pas du domaine d'économie politique.") In seinen Principles of Political Economy and Taxation (hg. von E.C.K. Gonner, London, 1891, S. 258) unterscheidet auch Ricardo zwischen Wert und Gütern („riches") und weicht von seinen Vorgängern nur darin ab, dass er das Wort „riches" in einem deutlich anderen Sinne gebraucht als jenem, in dem Say das Wort „richesse" verwendet. Im Anschluss an Adam Smith (a.a.O., S. 314ff.) suchte Malthus das Kriterium des Vermögenscharakters der Güter darin, ob sie greifbare Gegenstände sind oder nicht (Principles of Political Economy, London, 1820, S. 28), und auch in seinen späteren Schriften beschränkt er den Begriff des Vermögens auf materielle Güter. Unter den deutschen Schriftstellern wird dieselbe Auffassung von H. Storch (Cours d'économie politique, St. Petersburg, 1815, I, 108ff.), F.C. Fulda (Grundsätze der ökonomisch-politischen oder Kameralwissenschaften, Tübingen, 1816, S. 2), J.A. Oberndorfer (System der Nationalökonomie, Landshut, 1822, S. 64–65), K.H. Rau (Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, Heidelberg, 1847, S. 1), J.F.E. Lotz (Handbuch der Staatswirthschaftslehre, Erlangen, 1837, I, 19) und Theodor Bernhardi (Versuch einer Kritik der Gründe die für grosses und kleines Grundeigentum angeführt werden, St. Petersburg, 1849, S. 134ff., und besonders S. 143ff.) vertreten.
Schriftsteller, die gegen den Ausschluss der immateriellen Güter argumentiert haben, sind: J.B. Say (Cours complet d'économie politique pratique, Paris, 1840, I, 89), J.R. McCulloch (Principles of Political Economy, London, 1830, S. 6ff.), F. v. Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, München, 1874, S. 21ff.) und Wilhelm Roscher (Grundlagen der Nationalökonomie, Zwanzigste Auflage, Stuttgart, 1892, S. 16). Malthus hatte bereits erkannt, dass der Begriff des Vermögens nicht richtig bestimmt werden kann, indem man ihn auf materielle Güter beschränkt (Principles of Political Economy, Zweite Auflage, London, 1836, S. 34), doch werde ich an späterer Stelle Gelegenheit haben, seine schwankenden Versuche zu erörtern, eine Bestimmung des Vermögens zu liefern.
Die jüngsten Vertreter der Nationalökonomie in England knüpfen den Begriff des Vermögens fast ausschliesslich an Gegenstände, die Tauschwert besitzen. Siehe zum Beispiel McCulloch (a.a.O., S. 6); J.S. Mill (Principles of Political Economy, hg. von Sir W.J. Ashley, London, 1909, S. 9); und N.W. Senior (An Outline of the Science of Political Economy, London, 1836, S. 6). Unter den neueren französischen Schriftstellern vertreten insbesondere Ambroise Clément und Auguste Walras (De la nature de la richesse et de l'originale la valeur, hg. von Gaëtan Pirou, Paris, 1938, S. 146ff.) diese Auffassung.
Während die englischen und französischen Nationalökonomen lediglich zwischen Gütern, die Vermögen sind, und Gütern, die es nicht sind, unterscheiden, geht Hermann (a.a.O., S. 12) sehr viel tiefer, da er die wirtschaftlichen Güter (Gegenstände des Wirtschaftens) den freien Gütern gegenüberstellt. Diese Unterscheidung ist seither in der deutschen Volkswirtschaftslehre mit wenigen Ausnahmen festgehalten worden. Doch bestimmt Hermann den Begriff des wirtschaftlichen Gutes zu eng. Denn er sagt, ein wirtschaftliches Gut sei „was nur gegen bestimmte Aufopferung, durch Arbeit oder Vergeltung hergestellt werden kann". Damit macht er den wirtschaftlichen Charakter der Güter von Arbeit oder vom Tausch zwischen Menschen abhängig (ebd., S. 18). Sind aber die Früchte, die ein isolierter Einzelner ohne Arbeit von den Bäumen sammeln kann, für ihn nicht wirtschaftliche Güter, wenn sie ihm in geringerer Menge zur Verfügung stehen, als sein Bedarf an ihnen es erfordert? Und ist nicht Quellwasser, das ihm gleichfalls ohne Arbeit und in Mengen, die seinen Bedarf übersteigen, zur Verfügung steht, ein nichtwirtschaftliches Gut?
Roscher, der die wirtschaftlichen Güter in seinem Grundriss zu Vorlesungen über die Staatswirthschaft (Göttingen, 1843, S. 3) als Güter bestimmt hatte, „die in den Verkehr kommen", und der sie in den früheren Auflagen seines System der Volkswirthschaft (Auflage von 1857, S. 3) als „Güter, welche des Verkehrs fähig sind, oder wenigstens denselben fördern können" bestimmt hatte, bestimmt sie in den neueren Auflagen seines Hauptwerks (Grundlagen der Nationalökonomie, Zwanzigste Auflage, Stuttgart, 1892, S. 4) als „Zwecke und Mittel der Wirthschaft". Diese Bestimmung ist lediglich eine Umschreibung des zu bestimmenden Begriffs und zeigt, dass der bedeutende Gelehrte die Frage nach den Kriterien zur Unterscheidung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Gütern noch für offen hält. Siehe auch Schäffles Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft (Tübingen, 1873, I, 66ff.) und seine Abhandlung „Die ethische Seite der nationalökonomischen Lehre vom Werthe" (ursprünglich veröffentlicht in Tübinger Universitätsschriften, 1862, und wieder abgedruckt in A.E.F. Schäffle, Gesammelte Aufsätze, Tübingen, 1885, I, 184–195).
Dass die Schwierigkeiten, die nichtdeutsche Nationalökonomen bei dem Versuch hatten, den Begriff „Vermögen" zu bestimmen, daher rühren, dass sie den Begriff „wirtschaftliches Gut" nicht kennen, wird am deutlichsten durch die Schriften von Malthus veranschaulicht. In der ersten Auflage seiner Principles of Political Economy, die 1820 erschien, bestimmt er das Vermögen als „those material objects which are necessary, useful, or agreeable to mankind" (S. 28). Da diese Bestimmung alle (materiellen) Güter in den Begriff „Vermögen" einschliesst, schliesst sie sogar nichtwirtschaftliche Güter ein und ist aus diesem Grunde ganz und gar zu weit. In seinen Definitions in Political Economy, die sieben Jahre später erschienen, bestimmt er das Vermögen als „the material objects necessary, useful or agreeable to man, which have required some portion of human exertion to appropriate or produce" (S. 234). In der zweiten Auflage seiner Principles (London, 1836, S. 33–34, Anm.) erklärt er, dass „the latter part was added, in order to exclude air, light, rain, etc." Doch erkennt er, dass selbst diese Bestimmung unhaltbar ist, und sagt (ebd.), dass „there is some objection to the introduction of the term industry or labour into the definition, because an object might be considered as wealth which has had no labour employed upon it." Schliesslich gelangt er im Text der zweiten Auflage (1836) der Principles (S. 33) zu folgender Bestimmung des Begriffs: „I should define wealth to be the material objects, necessary, useful, or agreeable to man, which are voluntarily appropriated by individuals or nations." Damit verfällt er in einen neuen Irrtum, indem er den Umstand, dass ein Gut das Eigentum eines wirtschaftenden Einzelnen ist, zur Quelle seines Vermögenscharakters (d.h. seines wirtschaftlichen Charakters) macht.
Ähnliche schwankende Versuche, zu einer Bestimmung des Vermögens zu gelangen, finden wir in den Schriften von J.B. Say. In seinem Traité d'économie politique (Paris, 1803, S. 2) macht er den Wert (Tauschwert) zur Quelle des Vermögenscharakters der Güter. Er sagt, dass „ce qui n'a point de valeur, ne saurait être une richesse". Diese Auffassung wurde von R. Torrens (An Essay on the Production of Wealth, London, 1821, S. 7) angegriffen, und Say ging dann in seinem Cours complet d'économie politique pratique (Paris, 1840, I, 66) zu folgender Beschreibung der Güter über, die das Vermögen ausmachen: „Nous sommes forcés d'acheter, pour ainsi dire, ces . . . biens par des travaux, des économies, des privations; en un mot, par de véritables sacrifices." An dieser Stelle nimmt Say im Wesentlichen denselben Standpunkt ein wie den von Malthus in seinen Definitions in Political Economy zum Ausdruck gebrachten. Doch ein wenig weiter (Cours complet, S. 66) sagt er: „On ne peut pas séparer de ces biens l'idée de la propriété. Ils n'existeraient pas si la possession exclusive n'en était assurée à celui qui les a acquis. . . . D'un autre côté, la propriété suppose une société quelconque, des conventions, des lois. On peut en conséquence nommer les richesses ainsi acquises, des richesses sociales."