(* 20. Juli 1857 in Wien; † 19. Juni 1934 ebenda); Nach einer kaufmännischen Ausbildung und einem Studium der Rechtswissenschaften in Wien wurde Mataja neben seiner Tätigkeit in der Wiener Handelskammer mit einer Arbeit über Grundrente und Unternehmergewinn habilitiert. Aus seiner breitgefächerten Publikationstätigkeit ragt besonders das bahnbrechende Werk Recht des Schadenersatzes vom Standpunkt der Nationalökonomie (1889) hervor, das auf Basis der Grenznutzenlehre das Feld für die moderne Rechtsökonomie aufbereitete. In reiferen Jahren befasste er sich als einer der Ersten im deutschen Sprachraum mit dem »Ankündigungswesen« und schuf mit Reklame das Stiftungsdokument der modernen Werbewissenschaft. Gegen Ende seines Lebens gab er ein Lehrbuch der Volkswirtschaftspolitik (1931) heraus, zu dem er auch eigene Beiträge beisteuerte. Mataja war durch und durch ein Mann der Bürokratie. Erst wurde er Sektionschef, dann zweimal Handelsminister (1909 u. 1911) und schließlich Präsident der Statistischen Zentralkommission (1914–1917 u. 1919–1922). Gegen Kriegsende fungierte er der Reihe nach als Handelsminister, als Minister ohne Portefeuille sowie als Minister für »Soziale Fürsorge«, der erste in einem europäischen Industrieland. Seine statistischen Arbeiten machten den vielseitigen und originellen Denker zu einem geschätzten Partner für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter; das »dritte Lager« goutierte seinen deutsch-österreichischen Zentralismus. Ausgerechnet ein Vertreter der Österreichischen Schule schuf so den Nukleus der späteren Sozialpartnerschaft. Matajas Werdegang bereichert uns um die bemerkenswerte Einsicht, dass »warfare« und »welfare« ohne weiteres derselben Staatsdoktrin entstammen können.