Promotion bei Carl Menger zum Dr. jur. an der Universität Wien.[1]
Nach der Promotion war Seidler als Beamter in verschiedenen Stellungen tätig, unter anderem im Ackerbauministerium.[1]
In einem originellen Beitrag wandte Seidler das Grenznutzenprinzip auf die Strafbemessung an (Seidler 1890).
Habilitation an der Universität Wien für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre.[1]
Nach der Habilitation unterrichtete Seidler als Professor für öffentliches Recht, unter anderem Thronfolger Karl.
Lehrtätigkeit als Professor an der Exportakademie und an der Hochschule für Bodenkultur in Wien.[1]
Rückkehr ins Ackerbauministerium als Ministerialrat; später Sektionschef.[1]
Erhebung in den Adelsstand (von Feuchtenegg), ein Jahr vor der Berufung zum Ackerbauminister.[1]
1917 zunächst Ackerbauminister, anschließend Ministerpräsident bzw. letzter Kabinettschef des Monarchen Karl.[1]
Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm Seidler Positionen in Industrie und Bankwesen und widmete sich seinem wissenschaftlichen Werk.[1]
Kabinettsdirektor Kaiser Karls I. nach dem Rücktritt als Ministerpräsident.[1]
Ernst Seidler von Feuchtenegg promovierte 1887 unter Carl Menger zum Dr. jur. an der Universität Wien.[1]
Ernst Seidler von Feuchtenegg im Kontext der gesamten Schule — fünf Generationen, ihre Lehrer-Schüler-Linien, Zirkel und Kollegenschaften.
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