(* 5. Juni 1862 in Schwechat, Niederösterreich; † 23. Januar 1931 in Wien); Ernst Seidler von Feuchtenegg promovierte 1887 unter Carl Menger zum Dr. jur. Danach war Seidler als Beamter in verschiedenen Stellungen, etwa im Ackerbauministerium, tätig. 1901 habilitierte er sich an der Universität Wien für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre. Nach seiner Habilitation 1901 unterrichtete Seidler als Professor für öffentliches Recht u. a. Thronfolger Karl. Seidler wurde 1917, ein Jahr nach seiner Erhebung in den Adelsstand, zunächst Ackerbauminister und anschließend Ministerpräsident bzw. letzter Kabinettschef des Monarchen. Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm Seidler Positionen in Industrie und Bankwesen und widmete sich seinem wissenschaftlichen Werk. So wandte er z. B. in einem originellen Beitrag das Grenznutzenprinzip auf die Strafbemessung an (Seidler 1890).